Umweltindikator – Nichtionisierende Strahlung

Nichtionisierende Strahlung (NIS) wird unter anderem durch elektrische Anlagen, Stromleitungen und Sendeantennen für Mobilfunk erzeugt. Die Übertragung durch Mobilfunk hat in den letzten 20 Jahren stark zugenommen. Die heute geltenden Grenzwerte schützen die Bevölkerung vor nachgewiesenen gesundheitlichen Auswirkungen und wenden das Vorsorgeprinzip an, um das Risiko für allfällige, heute noch nicht erkennbare, Gesundheitsfolgen zu reduzieren.

Zum Schutz der Bevölkerung vor NIS hat der Bundesrat 1999 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen. Darin werden Immissionsgrenzwerte für Strahlung festgelegt, die von ortsfesten Anlagen wie z.B. Hochspannungsleitungen, Mobilfunk- oder Rundfunksender ausgehen. Die Grenzwerte müssen überall eingehalten werden, wo sich Personen – auch nur kurzfristig – aufhalten können. Nicht in den Geltungsbereich der NISV fallen hingegen elektrische Geräte wie Mobiltelefone, Schnurlos-Telefone, Mikrowellenöfen oder Fernsehapparate.

Methodologie

Dieser Indikator zeigt die Anzahl Standorte von Mobilfunkantennen in der Schweiz. Die Daten werden vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Rahmen der Fernmeldestatistik erhoben.

Definitionen

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Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

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