Verfügbares Einkommen: Das verfügbare Einkommen wird berechnet, indem vom Bruttoeinkommen die obligatorischen Transferausgaben abgezogen werden. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV, berufliche Vorsorge usw.), Steuern, Krankenkassenprämien für die Grundversicherung und regelmässige Transfers zwischen den Haushalten (z.B. Unterhaltsbeiträge).
Verfügbares Äquivalenzeinkommen: Zur Berechnung des verfügbaren Äquivalenzeinkommens wird mittels einer Äquivalenzskala der Haushaltsgrösse und -zusammensetzung Rechnung getragen: Die älteste Person im Haushalt wird mit 1,0 gewichtet, jede weitere Person im Alter von mindestens 14 Jahren mit 0,5 und jedes Kind unter 14 Jahren mit 0,3. So können die Einsparungen von Mehrpersonenhaushalten berücksichtigt werden.
Median: Der Median (Zentralwert) teilt die nach Grösse geordneten Beobachtungswerte in zwei gleich grosse Hälften. Die eine Hälfte der Werte liegt über, die andere unter dem Median.