Armut: Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen (materiell, kulturell und sozial), die dazu führt, dass die betroffenen Personen nicht den minimalen Lebensstandard erreichen, der im Land, in dem sie leben, als annehmbar empfunden wird. In der Regel wird Armut monetär ausgedrückt.
Armutsquote: "absolute" Schwelle. Als arm gelten demnach Personen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. Bei der Bestimmung der Armutsgrenze orientiert sich das BFS an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Eine auf dieser Basis berechnete Armutsquote eignet sich als sozialpolitische Zielgrösse, da sich die finanzielle Unterstützung armer Personen oder Haushalte direkt in einer messbaren Reduktion der Armut niederschlägt.
Armutsgrenze: gemäss den Richtlinien der SKOS berechnet, die in der Schweiz üblicherweise zur Ermittlung des Anspruchs auf Sozialhilfe verwendet werden. Sie setzt sich zusammen aus einem Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, den individuellen Wohnkosten sowie monatlich 100 Franken pro Person ab 16 Jahren für weitere Auslagen.
Verfügbares Haushaltseinkommen: ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen, von dem die obligatorischen Ausgaben abgezogen werden, d.h. Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV, berufliche Vorsorge usw.), Steuern, Krankenkassenprämien für die Grundversicherung und regelmässige Zahlungen an andere Haushalte (z.B. Unterhaltszahlungen).