Die Überqualifikation wird auf der Grundlage der beruflichen Stellung, der Anzahl unterstellter Mitarbeitender, der Ausbildung und der sozioprofessionellen Kategorie geschätzt. Daraus ergeben sich zwei Gruppen von überqualifizierten Personen, die folgendermassen definiert werden:
1. Arbeitnehmende ohne Führungsfunktion mit abgeschlossener Hochschulausbildung, die einen Beruf ausüben, für den keine solche Ausbildung vorausgesetzt wird;
2. Arbeitnehmende mit Führungsfunktion und abgeschlossener Hochschulausbildung, denen eine Person unterstellt ist a) und die einen Beruf ausüben, für den keine solche Ausbildung vorausgesetzt wird.
a) Es wird davon ausgegangen, dass Arbeitnehmende mit Führungsfunktion, denen mehr als eine Person unterstellt ist, nicht überqualifiziert sein können.