Die sedex-Plattform wurde am 15. Januar 2008 im Rahmen des Projekts Registerharmonisierung (RH) in Betrieb genommen. Seit 2009 können weitere interessierte Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen den Service von sedex mitbenutzen.
Ein Verbund von sedex-Teilnehmern wird von einer sogenannten Domäne koordiniert welche durch die interessierte Organisation, den Domäneninhaber, verwaltet wird. Die Nutzung von sedex wird in einer Vereinbarung zwischen Domäneninhaber und dem Bundesamt für Statistik (BFS) geregelt.
Konditionen für den Gebrauch von sedex
Das BFS stellt den Service sedex den Domänen zu den folgenden Konditionen zur Verfügung.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die folgenden sedex Nutzungsgebühren.
Die Verrechnung der Nutzungsgebühren für das Rechnungsjahr RJ erfolgt mit einer jährlichen Rechnungstellung im RJ auf Basis von vereinbarten Planwerten für dieses Jahr mit einer Korrektur der Differenz zur tatsächlichen Nutzung im Folgejahr.
Die Korrektur im Folgejahr erfolgt für:
- Die Meldungsgebühren auf Basis der Anzahl der abgesendeten Meldungen (Anzahl erstellter Message IDs und Datenvolumen pro adressiertem Empfänger) der Periode 01.10.VJ – 30.09.RJ (Vorjahr VJ=RJ-1).
- Die Teilnehmergebühren auf Basis der Anzahl aktiver, physischer und logischer Teilnehmer am Stichtag 30.09.RJ