Verbleib, Wiedereintritt und Übertritt

Verbleib im SHIVALV-Gesamtsystem und in den einzelnen Leistungssystemen

Zur Beobachtung der dynamischen Prozesse rund um den Verbleib in und die Austritte aus den einzelnen Leistungssystemen werden Verbleibskurven herangezogen, die zeigen, welcher Anteil der Personen während einer gewissen Zeitspanne nach dem Eintritt noch Leistungen bezieht. Die folgende Abbildung zeigt auf Monatsbasis den Anteil der Personen, die im Leistungssystem verbleiben. Der Monat 1 entspricht dem Monat des Eintritts in das Leistungssystem.

Ein Jahr nach Eintritt in das Leistungssystem verbleiben 40,1% in der ALV, 59,4% in der Sozialhilfe und 91,2% in der IV (Eintritt 2018). Im SHIVALV-Gesamtsystem liegt die Verbleibsquote nach einem Jahr bei 48,4%. Nach zwei Jahren ist die Verbleibsquote für die ALV sehr gering (16,5%), für die Sozialhilfe mittel (41,8%) und für die IV-Rente hoch (83,6%).

Wiedereintritte in die Leistungssysteme

Die Verläufe im System der sozialen Sicherheit zeigen, dass es zu Aus- und Wiedereintritten ins gleiche Leistungssystem kommt. Betrachtet man die Personen, bei denen im Jahr 2020 ein «kurzer Austritt» festgestellt wurde, zeigt sich, dass 16,7% der ALV-Taggeldbeziehenden innerhalb von sechs Monaten erneut ALV-Taggelder beanspruchten. In den allermeisten Fällen handelte es sich um einmalige Wiedereintritte (16,6%): Lediglich 0,1% kehrten zweimal in das Leistungssystem zurück. Wird der Beobachtungszeitraum von sechs auf zwölf Monate nach Austritt verlängert, weisen 22,5% einen Wiedereintritt, 2,5% zwei Wiedereintritte und 0,1% drei oder mehr Wiedereintritte auf. Die Rückkehrquote der Sozialhilfebeziehenden ist niedriger: 5,9% kehrten innerhalb von sechs Monaten und 14,5% innerhalb von zwölf Monaten einmal in das Leistungssystem zurück. Zweimalige Wiedereintritte innerhalb von 12 Monaten sind mit 0,1% der Fälle äusserst selten. Sehr selten sind schliesslich auch Wiedereintritte in die Invalidenversicherung: Bei den Austritten des Jahres 2020 betrug die Rückkehrquote nach sechs Monaten 0,9% und nach zwölf Monaten 2,0%. In allen Fällen handelte es sich um einmalige Wiedereintritte.

Situation vor Eintritt in ein Leistungssystem

In den sechs Monaten vor Eintritt in die Arbeitslosenversicherung, die Invalidenversicherung oder die Sozialhilfe bezog die Mehrheit der Personen keine Leistungen aus den beiden anderen Leistungssystemen. Die Situation vor Eintritt ist je nach Leistungssystem unterschiedlich.

Eine überwiegende Mehrheit der ALV-Taggeldbeziehenden hatte in den sechs Monaten vor dem Eintritt während mindestens eines Monats eine bezahlte Beschäftigung ausgeübt, ohne eine Leistung aus dem SHIVALV-System zu beziehen (168 873 Personen bzw. 88,3% der Eintritte im Jahr 20201).

29,7% der Personen, die 2020 in die Invalidenversicherung eingetreten sind, waren in den sechs Monaten vor Eintritt in das Leistungssystem während mindestens eines Monats erwerbstätig ohne SHIVALV-Leistungen zu beziehen (5 124 Personen). Ein Viertel der eingetretenen Personen bezog in den sechs Monaten vor Eintritt in die Invalidenversicherung während mindestens eines Monats eine Leistung der Sozialhilfe, ohne ein Erwerbseinkommen zu erzielen (25,3% der Eintritte, 4 365 Personen). Schliesslich befand sich ein Drittel der Personen (32,6% bzw. 5 617 Personen), die 2020 neu eine IV-Rente erhielten, vor Beginn des IV-Rentenbezugs in einer anderen Situation, d. h. sie bezogen weder ein Erwerbseinkommen noch eine Leistung aus dem SHIVALV-System. Dazu gehören beispielsweise Personen, die in den sechs Monaten vor Eintritt in Ausbildung oder im Haushalt tätig waren, eine mehrmonatige Auszeit (Sabbatical) nahmen, oder aus freien Stücken oder aus Not von ihren Ersparnissen lebten.

Mehr als ein Drittel der Personen, die in die Sozialhilfe eintraten, (35,5% bzw. 16 016 Personen) waren in den sechs Monaten vor dem Eintritt während mindestens eines Monats erwerbstätig und bezogen keine Leistungen der Arbeitslosen- oder Invalidenversicherung. Etwas mehr als ein Drittel zählte zur Kategorie «Andere Situation » (34,8% bzw. 15 708 Personen).

1 Die Ergebnisse für das Jahr 2021 konnten noch nicht berechnet werden. Da sich die Unterscheidung zwischen Übertritt und Überlappung auf die Beobachtung der ersten beiden Monate jeder Bezugsperiode abstützt, müssen für die Bezugsperiode mit Beginn im Dezember 2021 die Daten des Jahres 2022 abgewartet werden.

Austritte aus dem Leistungssystem

In den sechs Monaten nach Austritt aus der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2020, erzielten etwas mehr als drei Viertel der früheren ALV-Taggeldbeziehenden während mindestens eines Monats ein Erwerbseinkommen, ohne eine Leistung aus dem SHIVALV-System zu beziehen (79,5% bzw. 107 763 Personen).

Im Jahr 2020 erfolgten insgesamt 135 510 Austritte aus der Arbeitslosenversicherung, 14 190 davon wegen Aussteuerung (10% aller Austritte). 38,5% der Personen, die wegen Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung ausschieden, erzielten in den sechs Monaten nach diesem Austritt während mindestens eines Monats ein Erwerbseinkommen (6 179 Personen) und 13,7% bezogen im selben Zeitraum ausschliesslich Sozialhilfe (1 937 Personen). 25,2% der Personen, die wegen Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung ausschieden, befanden sich in den sechs Monaten nach dem Austritt in einer anderen Situation (3 582 Personen). Dazu gehören beispielsweise Personen, die in den sechs Monaten vor Eintritt in Ausbildung oder im Haushalt tätig waren, eine mehrmonatige Auszeit (Sabbatical) nahmen, oder aus freien Stücken oder aus Not von ihren Ersparnissen lebten.

Bei 67,2% der Personen, die 2020 aus der Invalidenversicherung austraten, war der Grund dafür das Erreichen des AHV-Alters (11 429 Personen), 18,3% sind Todesfälle (3 106 Personen).

45,9% der Personen, die 2020 aus der Sozialhilfe austraten, erzielten in den sechs Monaten nach Austritt während mindestens eines Monats ein Erwerbseinkommen, ohne eine Leistung aus dem SHIVALV-System zu beziehen (19 982 Personen). Schliesslich befand sich mehr als ein Fünftel der Personen (21,8%) in den sechs Monaten nach Austritt aus der Sozialhilfe in einer anderen Situation (9 515 Personen).

Weiterführende Informationen

Tabellen

Die im Abschnitt «Tabellen» präsentierten Ergebnisse wurden gemäss der neuen, seit 2023 gültigen Berechnungsmethode ermittelt. Die älteren Ergebnisse bis 2022 wurden anhand der neuen Methode aktualisiert und sind im Datensatz des BFS verfügbar.

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