Verläufe im Leistungsbezug

Profile

Die Verlaufsprofile der Personen, die mindestens eine Leistung aus dem SHIVALV-System bezogen haben, können nach der Anzahl der beanspruchten Leistungssysteme sowie der Dauer und der Dynamik der Bezugsperioden klassifiziert werden. Beobachtet man die einzelnen Personen während zwei Jahren ab ihrem Eintritt, lassen sich folgende Verlaufskategorien bilden: 72,0% der Personen bezogen während einer einzigen Periode Leistungen aus einem einzigen Leistungssystem. Ein Fünftel (20,6%) bezog ebenfalls lediglich Leistungen aus einem Leistungssystem, weist aber in dem 2-Jahreszeitraum mindestens zwei Bezugsperioden mit einem zwischenzeitlichen Aus- und Wiedereintritt auf. Bei 5,1% der Personen liegt ein stetiger mehrfacher Leistungsbezug (eine einzige Bezugsperiode pro Leistungssystem, gleichzeitig oder gestaffelt) und bei 2,3% der Personen ein mehrfacher Leistungsbezug des Typs «Drehtüreffekt» (mindestens zwei Bezugsperioden in mindestens einem Leistungssystem) vor.

Die Verlaufsprofile im Leistungssystem SHIVALV sind in der folgenden Grafik dargestellt.

State-Distribution-Plots

State-Distribution-Plots liefern monatsgenaue Informationen zum Anteil Personen in den einzelnen Verlaufstypen im SHIVALV-Leistungssystem, zur Erwerbstätigkeit, zum Aufenthalt im In- oder Ausland usw. Die Diagramme decken die ersten 24 Monate nach dem Eintritt in die einzelnen Leistungssysteme ab und erlauben es, die wichtigsten Verlaufstrends im System der sozialen Sicherheit zu visualisieren.

Lesebeispiel: Situation vor Eintritt in die Sozialhilfe im Jahr 2021: Der Monat 24 entspricht dem Monat des Eintritts in das Leistungssystem. In diesem Monat befanden sich 60,6% der Personen in der Situation «Sozialhilfe ohne Erwerbseinkommen», 25,5% in der Situation «Sozialhilfe mit Erwerbseinkommen» und 10,9% in der Situation «Kombinierter Bezug ohne Erwerbseinkommen». Einen Monat vor Eintritt (Monat 23) bezogen 53,7% der Personen weder ein Erwerbseinkommen noch Leistungen aus dem System SHIVALV (Kategorie «Ausserhalb SHIVALV ohne Erwerbseinkommen»), 24,6% erzielten ein Erwerbseinkommen (Kategorie «Ausserhalb SHIVALV mit Erwerbseinkommen») und 10,2% bezogen ausschliesslich ALV-Taggelder.

Lesebeispiel: Situation nach Eintritt in die Arbeitslosenversicherung im Jahr 2019: Definitionsgemäss erhielten im Monat des Eintritts in die Arbeitslosenversicherung (Monat 1) alle Personen ALV-Taggelder. Sie verteilten sich wie folgt auf die verschiedenen Kategorien: Bei 66,1% der Personen handelte es sich um die erste ALV-Bezugsperiode ohne Erwerbseinkommen und bei 30,1% um die erste ALV-Bezugsperiode mit Erwerbseinkommen. 2,8% der Personen bezogen sowohl ALV-Taggelder als auch eine andere Leistung (Kombinierter Bezug), aber kein Erwerbseinkommen. Ein Jahr nach Eintritt (Monat 13) haben 50,5% der Personen, die 2018 in die Arbeitslosenversicherung eingetreten waren, das System SHIVALV verlassen und erzielten ein Erwerbseinkommen. 6,4% bezogen weder SHIVALV-Leistungen noch ein Erwerbseinkommen, 24,7% bezogen ausschliesslich ALV-Taggelder und 10,9% bezogen ALV-Taggelder mit einem Erwerbseinkommen.

Lesebeispiel: Situation vor Austritt aus der Invalidenversicherung im Jahr 2020: Der letzte abgebildete Monat (Monat 24) entspricht dem ersten Monat nach dem Austritt. In diesem Monat fielen 67,1% der Personen in die Kategorie «Eintritt ins AHV-Alter», 18,2% in die Kategorie «Todesfälle» und 8,0% in die Kategorie «Ausserhalb der Schweiz». Im Monat vor dem Austritt (Monat 23) bezogen 79,9% der Personen ausschliesslich eine IV-Rente und 18,0% bezogen sowohl eine IV-Rente als auch ein Erwerbseinkommen. Ein Jahr vor dem Austritt (Monat 12) bezogen 72,6% der Personen ausschliesslich eine IV-Rente, 16,9% bezogen eine IV-Rente und ein Erwerbseinkommen, 3,7% bezogen weder SHIVALV-Leistungen noch ein Erwerbseinkommen und 3,4% bezogen ein Erwerbseinkommen, aber keine SHIVALV-Leistungen. Als Angehörige der Kohorte der Austritte aus der Invalidenversicherung weisen Personen, die im Monat 12 keine IV-Rente bezogen, zwischen dem Monat 12 und dem Monat 23 einen Eintritt oder einen Wiedereintritt in die IV auf, bevor sie im Monat 24 aus diesem Leistungssystem ausschieden.

Lesebeispiel: Situation nach Austritt aus der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2019: Im ersten Monat nach dem Austritt (Monat 1) erzielten 70,9% der Personen ein Erwerbseinkommen und 18,7% bezogen weder ein Erwerbseinkommen noch Leistungen aus dem System SHIVALV. Systembedingt sind die Kategorien zur Beschreibung der Arbeitslosenversicherung in den Monaten 1 bis 12 leer. Ein Jahr nach Austritt (Monat 13) bezogen 0,6% der Personen, die 2019 aus der Arbeitslosenversicherung ausgetreten waren, ALV-Taggelder und ein Erwerbseinkommen und 1,1% bezogen ausschliesslich ALV-Taggelder. Es sind dies jene Personen, die nach einer Abwesenheit von 12 Monaten in das ALV-Leistungssystem zurückgekehrt sind.

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