Beziehende und Leistungsbezug

Im Jahr 2020 bezogen 725 743 Personen Leistungen in Form von IV-Renten, ALV-Taggeldern oder Sozialhilfeleistungen. Die Gesamtbezugsquote SHIVALV beläuft sich damit für das Jahr 2020 auf 13,0% der 18- bis 65-jährigen ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz.

316 085 Personen bezogen 2020 einzig Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Sie entsprechen 43,6% aller Beziehenden des Gesamtsystems SHIVALV. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 40,0%. Hier zeigen sich die negativen wirtschaftlichen Konsequenzen der Covid-19-Pandemie und die Wirkung der zur sozialen Abfederung der pandemiebedingten Einschränkungen ergriffenen Massnahmen. Insbesondere die Erhöhung der maximalen Anzahl Taggelder und die Verlängerung der Rahmenfristen in der ALV führte dazu, dass über mehrere Monate niemand ausgesteuert wurde.

Leicht kleiner ist die Gruppe der reinen IV-Bezügerinnen und -Bezüger (30,3%) gefolgt von den Personen, die nur Leistungen der Sozialhilfe beziehen (21,9%). Beide Anteile lagen leicht tiefer als im Vorjahr, da die absolute Anzahl Beziehende im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil blieb. Die ergriffenen Massnahmen zur Abfederung der Pandemieauswirkungen dürften verhindert haben, dass es zu einem Anstieg der Zahl der Sozialhilfebeziehenden kam.

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