Beziehende und Leistungsbezug

Anzahl Beziehende

Im Jahr 2021 bezogen 713 747 Personen Leistungen in Form von Renten der Invalidenversicherung (IV), Taggeldern der Arbeitslosenversicherung (ALV) oder Sozialhilfe. Die Gesamtquote der Personen, die 2021 während mindestens eines Monats Leistungen aus dem SHIVALV-System bezogen, liegt bei 12,7% der 18- bis 65-jährigen ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz am 31. Dezember des Berichtsjahrs (Referenzbevölkerung).

Die ALV-Taggeldbeziehenden machten 43,7% (311 610 Personen), die IV-Rentenbeziehenden 30,7% (219 388) und die Sozialhilfebeziehenden 21,1% (150 905) aller Personen im SHIVALV-System aus.

Gemessen an der Referenzbevölkerung lag die Quote der ALV-Taggeldbeziehenden im Jahr 2021 bei 5,6%, die Quote der IV-Rentenbeziehenden bei 3,9% und jene der Sozialhilfebeziehenden bei 2,7%.

Durchschnittlicher Monatsbestand

In der SHIVALV-Statistik wird jede Person gleich behandelt, ungeachtet dessen, ob sie während eines Monats, während mehrerer Monate oder das ganze Jahr über Leistungen bezogen hat. Diese Unschärfe kann durch Berücksichtigung des durchschnittlichen Monatsbestands korrigiert werden. Dieser wird berechnet, indem die Anzahl Personen, die eine oder mehrere Leistungen beziehen, über alle Monate hinweg addiert und durch zwölf dividiert wird. Im Jahr 2021 betrug der durchschnittliche Monatsbestand im SHIVALV-Gesamtsystem 508 170 Personen.

Den grössten durchschnittlichen Anteil am SHIVALV-System hatten mit 41,4% die IV-Rentenbeziehenden (210 308 Personen pro Monat). Der durchschnittliche Monatsbestand der ALV-Taggeldbeziehenden lag bei 30,7% (156 113 Personen) und jener der Sozialhilfebeziehenden bei 25,7% (130 773 Personen).

Etwas mehr als ein Viertel (27,8%) der monatlichen Leistungen werden zusätzlich zu einem Erwerbseinkommen bezogen. Dies bedeutet, dass im Jahr 2021 im Monatsdurchschnitt 141 025 der Personen in SHIVALV erwerbstätig und 367 147 nichterwerbstätig waren. Unter den Personen, die Leistungen aus einem einzigen Leistungssystem beanspruchten, ist dieser Anteil bei den ALV-Taggeldbeziehenden am höchsten (32,5%), gefolgt von jenem der IV-Rentenbeziehenden (26,5%) und der Sozialhilfebeziehenden (24,8%). Der Anteil der Monate, in denen mehrere Leistungen zusätzlich zu einem Erwerbseinkommen bezogen wurden, ist in der Invalidenversicherung und in der Sozialhilfe am niedrigsten (9,1%).

Eintritte und Austritte

Rund ein Viertel (174 273) der ALV-Taggeldbeziehenden, IV-Rentenbeziehenden und Sozialhilfebeziehenden sind 2021 in das SHIVALV-Leistungssystem eingetreten, d.h. diese Personen haben 2021 eine Leistung bezogen, nachdem sie im Vorjahr keine Leistung in Anspruch genommen hatten. Aufgrund der unterschiedlichen Personenflüsse unterscheidet sich der Anteil der Eintritte je nach Leistung stark: So betrug der Anteil der Eintritte bei den Personen in der Arbeitslosenversicherung 44,0% (137 038 Eintritte), in der Sozialhilfe 22,7% (34 182 Eintritte) und in der Invalidenversicherung lediglich 8,1% (17 855 Eintritte).

Der Anteil der Austritte aus dem SHIVALV-System lag 2020 bei rund einem Viertel (172 704 Personen), wobei die Anteile je nach Leistungssystem stark variieren: 42,5% der ALV-Taggeldbeziehenden (132 136 Austritte), 25,7% der Sozialhilfebeziehenden (40 093 Austritte) und 7,6% der IV-Rentenbeziehenden (16 516 Austritte).

Im Jahr 2020 war der Anteil der Eintritte in die Arbeitslosenversicherung (59,6%) höher als der Anteil der Austritte (42,5%). Dies ist auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen, die einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit zur Folge hatte. In der Sozialhilfe und bei den IV-Renten lagen die Anteile der Ein- und Austritte auf ähnlichem Niveau (25,1% und 25,7%; IV-Renten: 7,4% und 7,6%).

Weiterführende Informationen

Tabellen

Die im Abschnitt «Tabellen» präsentierten Ergebnisse wurden gemäss der neuen, seit 2023 gültigen Berechnungsmethode ermittelt. Die älteren Ergebnisse bis 2022 wurden anhand der neuen Methode aktualisiert und sind im Datensatz des BFS verfügbar.

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