Die besonderen Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft beeinflussen die Lebensbedingungen der Erwerbstätigen in dieser Branche.
Je grösser ein Landwirtschaftsbetrieb ist, desto höher sind die Anforderungen an den Betriebsleiter/ die Betriebsleiterin.
Dies widerspiegelt sich auch in der Ausbildung: kleinere Betriebe werden vorwiegend von Personen bewirtschaftet, die ausschliesslich über praktische Erfahrung verfügen, grössere Betriebe hingegen meistens von Personen mit landwirtschaftlicher Grundausbildung, weiterführender Ausbildung oder anderen Berufsabschlüssen.
Die Alterspyramide der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter hat sich nach oben verschoben. Gegenüber 2000 hat der Anteil der über 50-jährigen Betriebsleiter/-innen zugenommen. 2023 wurden 55% der Betriebe von über 50-jährigen Personen geführt. Die für einen Betrieb verantwortlichen Personen sind somit durchschnittlich älter als vor 20 Jahren.
Der Betriebsleiter /die Betriebsleiterin arbeitet im Durchschnitt 66 Stunden pro Woche. Der Einsatz der weiteren familieneigenen Arbeitskräfte ist ebenfalls hoch. Für die Ehegattin, den Ehegatten, die Partnerin oder den Partner sind es 62 Stunden und für die übrigen Familienmitglieder (erwachsene Kindern, Eltern und Geschwister, usw.) im Durchschnitt 60 Stunden pro Woche. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren praktisch nicht verändert.
Traditionell arbeiten viele Ehegattinnen/Partnerinnen (90%) und Ehegatten/Partner (10%) mit dem Betriebsleiter oder der Betriebsleiterin auf dem Hof – insgesamt sind es 31 000 Personen (90% Frauen und 10% Männer) oder 62% aller Betriebe in der Schweiz. Knapp 18 000 Personen arbeiten ausschliesslich auf dem eigenen Betrieb – also ohne ausserbetriebliche Erwerbstätigkeit. Davon sind 11 700 (66%) Ehegattinnen/Partnerinnen und Ehegatten/Partner mit einem eigenen AHV-Konto. Die übrigen 6200 (34%) sind über den Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin bei der AHV versichert.
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