Der Auftrag des Personals ist typenspezifisch: Bei den Fachhochschulen (FH) und Pädagogischen Hochschulen (PH) ist der Praxisbezug in der Grund- und Weiterbildung von Bedeutung, bei den Universitären Hochschulen (UH) die Kombination von Lehre und Forschung. Betrachtet man statt den Personen den Einsatz von Personalressourcen, so bedient man sich der Vollzeitäquivalente (VZÄ). Bei dieser Grösse werden die Personalleistungen des gesamten Kalenderjahres berücksichtigt.
Die Hochschulen beschäftigen rund 103 000 Personen, davon etwa 70% an den UH und etwa 25% an den FH. Weitere Personen arbeiten an den PH. In VZÄ ausgedrückt stehen dem schweizerischen Hochschulwesen etwa 67 000 Einheiten zur Verfügung. Die Differenz zwischen der Personenanzahl und der Angabe der VZÄ verdeutlicht den hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigungen. Die Anzahl der beschäftigten Personen und der VZÄ ist in den letzten zehn Jahren gestiegen. Diese Aussage gilt für die UH, FH und PH gleichermassen. In dieser Zeit wurde für die FH und PH die Bestimmungsweise der Anzahl der beschäftigten Personen verändert, somit ist die Angabe in VZÄ als Vergleichsgrösse vorzuziehen, um die Entwicklung aufzuzeigen.
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