Nach ihrer Ankunft in der Schweiz stellt sich für Migrantinnen und Migranten die Frage nach der beruflichen Eingliederung. Je nach Ausbildungsort und Sprachkenntnissen haben sie nicht alle die gleiche Ausgangslage und sehen sich mit unterschiedlichen Hindernissen auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert.
Ausbildung und Gleichwertigkeitsbescheinigung
2021 haben 66% der im Ausland geborenen Personen zwischen 15 und 74 Jahren ihre höchste Ausbildung ausserhalb der Schweiz erworben.
Nur wenige im Ausland geborene Personen (14%) beantragen eine Anerkennung, d.h. eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ihres ausländischen Abschlusses. 14% der Personen mit einem Abschluss der Sekundarstufe II und 19% jener mit einem Tertiärabschluss unternehmen diesen Schritt.
Bei knapp drei Vierteln (73%) der Personen, die eine Gleichwertigkeitsbescheinigung beantragt haben, wurde der ausländische Abschluss anerkannt. Personen mit einem Tertiärabschluss erhalten die Gleichwertigkeitsbescheinigung häufiger (82%) als Personen mit einem anderen Bildungsniveau (rund 56%).
Von den Personen, die keine Anerkennung ihres Abschlusses beantragt haben, erachten 68% diese für die Ausübung ihrer Tätigkeit nicht als erforderlich.
% |
VI |
|
---|---|---|
Antrag gestellt |
13,9 |
1,2 |
Bescheinigung erhalten |
72,5 |
4,3 |
Bescheinigung nicht erhalten |
22,7 |
3,9 |
Entscheid noch hängig |
4,3 |
2,3 |
Kein Antrag gestellt |
83,2 |
1,3 |
Bescheinigung nicht erforderlich |
68,0 |
1,7 |
Antragsmöglichkeit nicht bekannt |
5,5 |
0,8 |
Prozedur zu kompliziert, zu teuer |
3,9 |
0,7 |
Unmöglich, einen Antrag zu stellen |
3,8 |
0,7 |
Andere Gründe |
16,0 |
1,3 |
Ohne Angabe |
2,9 |
0,5 |
Beschäftigung
Von der im Ausland geborenen Bevölkerung, die nach eigenen Angaben aus beruflichen Gründen in die Schweiz gekommen ist, haben 68% bereits vor der Einwanderung im Jahre 2022 eine Stelle gefunden. Das verbleibende Drittel ist in die Schweiz gekommen, ohne vorgängig eine Stelle gefunden zu haben.
Der Anteil der Personen, die bereits vor ihrer Einwanderung eine Stelle gefunden haben, variiert nach Bildungsniveau: Er beläuft sich bei den Personen mit einer Tertiärausbildung auf 81%, bei den Personen mit einem Abschluss der Sekundarstufe II auf 66% und bei den Personen ohne nachobligatorische Ausbildung auf 51%.
Auch nach Staatsangehörigkeit sind Unterschiede festzustellen. 69% der Migrantinnen und Migranten aus den EU27- und EFTA-Ländern hatten bereits einen Arbeitsvertrag, gegenüber 60% der Personen aus anderen europäischen Ländern und 68% der Personen aus Ländern ausserhalb Europas.
Sprachkenntnisse
Sprachkenntnisse sind zentral für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration der Migrantinnen und Migranten. Das Beherrschen einer Landessprache ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration und zugleich deren Ergebnis.
2021 verfügten 55% der ständigen Wohnbevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren, die nach dem vierten Lebensjahr in die Schweiz eingewandert ist, vor ihrer Ankunft in der Schweiz über Anfänger- oder gar keine Kenntnisse einer der Amtssprachen des Wohnkantons. 7% hatten nach eigenen Angaben mittlere Sprachkenntnisse. Für 38% war eine der Amtssprachen des Wohnkantons entweder die Hauptsprache oder sie hatten fortgeschrittene Kenntnisse.
Schweizer Staatsangehörige und Personen aus EU27- und EFTA-Ländern haben vor ihrer Ankunft häufiger mündliche Kenntnisse einer der Amtssprachen ihres Wohnkantons als Personen anderer Ländergruppen. Bei 44% der Schweizerinnen und Schweizer ist sie die Hauptsprache oder sie verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse. Bei den Staatsangehörigen der EU27- und EFTA-Länder beläuft sich dieser Anteil auf 49% und bei jenen der Länder ausserhalb Europas auf 12%.
2021 hatte die Mehrheit (47%) der im Ausland geborenen ständigen Wohnbevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren eine der Amtssprachen des Wohnkantons zur Hauptsprache oder verfügte über fortgeschrittene Kenntnisse. 33% hatten mittlere Sprachkenntnisse und 18% Anfänger- oder gar keine Kenntnisse.
Für weiterführende Informationen siehe Integrationsindikator Landessprache als Hauptsprache.
Weiterführende Informationen
Tabellen
Methodologie
Ausbildungsort: Anteil der im Ausland geborenen ständigen Wohnbevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren, die ihre höchste Ausbildung im Ausland erworben hat. Berücksichtigt werden nur die Ausbildungen der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe.
Gleichwertigkeitsbescheinigung: Anteil der im Ausland geborenen ständigen Wohnbevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren, die eine Gleichwertigkeitsbescheinigung für einen ausländischen Abschluss beantragt hat.
Sprachkompetenzen vor der Einwanderung: Anteil der im Ausland geborenen ständigen Wohnbevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren, die nach dem vierten Lebensjahr in die Schweiz eingewandert ist, nach mündlichen Sprachkenntnissen einer der Amtssprachen des Wohnkantons vor der Einwanderung in die Schweiz:
– Hauptsprache oder fortgeschrittene Kenntnisse;
– mittlere Sprachkenntnisse;
– Anfänger- oder gar keine Kenntnisse.
Aktuelle Sprachkenntnisse: Anteil der im Ausland geborenen ständigen Wohnbevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren nach mündlichen Sprachkenntnissen einer der Amtssprachen des Wohnkantons:
– Hauptsprache oder fortgeschrittene Kenntnisse;
– mittlere Sprachkenntnisse;
– Anfänger- oder gar keine Kenntnisse.
Publikationen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz