Eine Wanderung entspricht der Bewegung einer Person, mit der diese ihren Hauptwohnsitz von einer Herkunftsgemeinde in eine Zielgemeinde verlegt. Wanderungsbewegungen können die schweizerische wie auch die ausländische Bevölkerung betreffen. Von internationaler Wanderung spricht man, wenn beim Wohnortswechsel eine internationale Grenze überschritten wird.
1. Als Einwanderung gilt die Wanderung aus dem Ausland in die Schweiz.
2. Als Auswanderung wird die Wanderung aus der Schweiz ins Ausland bezeichnet.
3. Der Wanderungssaldo ergibt sich aus der Differenz zwischen Ein- und Auswanderungen.