Teilzeiterwerbstätigkeit (Beschäftigungsgrad von weniger als 90%) hat in den letzten 30 Jahren in der Schweiz stark zugenommen. Zu Beginn der 1990er-Jahre arbeitete ein Viertel der Erwerbstätigen Teilzeit, heute ist es mehr als ein Drittel.
Ein grosser Teil davon sind Frauen. 2022 machten sie 73,0% der Teilzeiterwerbstätigen aus (1,272 Millionen Frauen gegenüber 471 000 Männer). Bei den Frauen ist diese Arbeitsform dreimal häufiger als bei den Männern (57,9% gegenüber 18,7%). Als Hauptgründe für die Teilzeitarbeit werden Kinderbetreuung und andere familiäre Verpflichtungen genannt.
Beim Jobsharing wird eine Stelle und deren Verantwortlichkeiten zwischen zwei teilzeiterwerbstätigen Personen geteilt, und im Allgemeinen gibt es nur eine Stellenbeschreibung. Im Jahr 2021 arbeiteten 9,6% der teilzeiterwerbstätigen Arbeitnehmenden bzw. 3,6% aller Arbeitnehmenden im Jobsharing (-0,2 Prozentpunkte bzw. -0,1 Prozentpunkte gegenüber 2016). Frauen befinden sich häufiger im Jobsharing als Männer (10,3% gegenüber 7,1%). Des Weiteren sind hohe Anteile an Jobsharing für folgende Teilzeiterwerbstätige zu vermerken: Arbeitnehmende in den Wirtschaftsbranchen «Erziehung und Unterricht» (18,8%) sowie im Gastgewerbe (12,8%), in den Berufshauptgruppen «Bürokräfte und verwandte Berufe» (12,2%) sowie «intellektuelle und wissenschaftliche Berufe» (11,8%), oder mit einem Beschäftigungsgrad zwischen 20% und 69% (knapp 12%). Auch Teilzeiterwerbstätige mit jüngstem Kind unter 15 Jahren teilen sich häufiger eine Stelle mit einer anderen Person (jüngstes Kind jünger als 7 Jahre: 11,9%; jüngstes Kind zwischen 7 und 14 Jahren: 10,9%) als jene ohne Kinder unter 15 Jahren (8,6%).