Die Erwerbstätigen, die an der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) teilnehmen, geben an, wie viele Ferienwochen ihnen gemäss Arbeitsvertrag pro Jahr zustehen (Arbeitnehmende) oder wie viele Ferienwochen sie üblicherweise jährlich beziehen (Selbstständigerwerbende).
Die Anzahl der Ferienwochen gemäss Arbeitsvertrag unterscheidet sich je nach Altersgruppe: 2022 hatten Vollzeitangestellte im Alter zwischen 20 und 49 Jahren durchschnittlich 5,0 Ferienwochen, während es bei den 15- bis 19-Jährigen 5,4 Wochen und bei den 50- bis 64-Jährigen 5,6 Wochen waren.
Gemäss Obligationenrecht haben Arbeitnehmende bis zum zwanzigsten Altersjahr das Recht auf mindestens fünf und danach auf vier Wochen Ferien. Zudem gewähren zahlreiche Unternehmen und Gesamtarbeitsverträge den Arbeitnehmenden ab 50 Jahren mindestens fünf Wochen Ferien.
Bei den Selbstständigerwerbenden belief sich der Durchschnitt 2022 auf 3,3 Ferienwochen.
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