Als Überstunden werden die bezahlten und unbezahlten Arbeitsstunden betrachtet, die
- zusätzlich zur Normalarbeitszeit geleistet und
- nicht durch Freizeit oder – bei flexiblen Arbeitszeiten – durch eine spätere Reduktion der Arbeitszeit ausgeglichen werden.
Die Überstundenquote der Vollzeitarbeitnehmenden, d.h. die jährliche Dauer der Überstunden in Prozent der vertraglich festgelegten jährlichen Arbeitszeit, unterscheidet sich je nach Wirtschaftszweig: die drei ersten Plätze belegen die Branchen «Kredit- und Versicherungsgewerbe» (3,3%), «Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen» (2,4%) sowie «Information und Kommunikation» (1,8%). 2022 wurden die tiefsten Quoten in den Branchen «Öffentliche Verwaltung», «Land- und Forstwirtschaft» sowie «Verkehr und Lagerei» registriert (0,8% für diese 3 Branchen).