Absenzen

Die Absenzen entsprechen dem Zeitraum, während dem eine Person normalerweise am Arbeitsplatz hätte sein müssen, es jedoch nicht war (wegen Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub, Militär- oder Zivildienst, Zivilschutz, Kurzarbeit, Arbeitskonflikt, aus persönlichen/familiären Gründen oder wegen schlechtem Wetter). Ferien- und Feiertage sowie Fehlzeiten infolge einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten gelten nicht als Absenzen.

Im Jahr 2022, sind Absenzen aufgrund von gesundheitlichen Gründen (Krankheit oder Unfall) für den grössten Anteil des jährlichen Absenzenvolumens der Arbeitnehmenden verantwortlich, gefolgt von «anderen Gründen» (einschliesslich Absenzen aufgrund von Arbeitskonflikten, persönlichen/familiären Gründen, schlechtem Wetter und Absenzen wegen Quarantänemassnahmen oder Betriebseinschränkungen während der Covid-19-Pandemie) und Mutterschaftsurlaub.

Die Quote der gesundheitsbedingten Absenzen der Vollzeitarbeitnehmenden, d.h. die jährliche Dauer der gesundheitsbedingten Absenzen in Prozent der vertraglich festgelegten jährlichen Arbeitszeit, unterscheidet sich je nach Wirtschaftsabschnitt: 2022 waren die tiefsten Quoten in folgenden Branchen zu beobachten: «Land- und Forstwirtschaft» (2,0%), «Kredit- und Versicherungsgewerbe» (2,8%) sowie «Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen» (3,0%). Am höchsten fielen sie in den Branchen «Baugewerbe» (4,9%) und «Verkehr und Lagerei» (5,0%) aus.

Die «Fachkräfte in Land- und Forstwirtschaft» ausgenommen, hängt die Quote stark vom Anforderungsniveau des ausgeübten Berufs ab: So ist sie bei den Vollzeitarbeitnehmenden in Berufen mit den höchsten Anforderungen am tiefsten, während sie bei den weniger gut qualifizierten Berufen am höchsten ausfällt.

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