Das Konzept der üblichen Arbeitsstunden gilt für alle Beschäftigten (Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende). Es handelt sich um die Arbeitszeit während einer normalen Arbeitswoche ohne besondere Ereignisse (Feiertag, Ferien, Krankheit, ausserordentliche Überstunden usw.).
Die üblichen Arbeitsstunden umfassen sämtliche regulären Überstunden und schliessen alle üblichen Absenzen aus.