Das Konzept der üblichen Arbeitsstunden gilt für alle Beschäftigten (Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende). Es handelt sich um die Arbeitszeit während einer normalen Arbeitswoche ohne besondere Ereignisse (Feiertag, Ferien, Krankheit, ausserordentliche Überstunden usw.).
Die üblichen Arbeitsstunden umfassen sämtliche regulären Überstunden und schliessen alle üblichen Absenzen aus.
Im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) 2021 wird eine neue Frage zur Erhebung der üblichen Arbeitsstunden bei den Arbeitnehmenden eingeführt. Die ersten Ergebnisse werden im Mai 2022 veröffentlicht.