Vertragliche Arbeitsstunden der Arbeitnehmenden

Vertragliche Arbeitsstunden gemäss Arbeitsvolumenstatistik

Das Konzept der vertraglichen Arbeitsstunden betrifft die Arbeitnehmenden. Vertragliche Arbeitsstunden sind definiert als die Anzahl Stunden, die Arbeitnehmende gemäss ihrem individuellen Arbeitsvertrag explizit oder implizit für produktive Tätigkeiten aufwenden sollten.

Vertragliche Arbeitsstunden gemäss Statistik der betriebsüblichen Arbeitszeit

Die Statistik der betriebsüblichen Arbeitszeit (BUA) liefert Daten zur Wochenarbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden seit 1942 (Arbeitszeit ohne Überstunden und Absenzen). Die abgedeckten Wirtschaftszweige haben sich im Laufe der Zeit verändert (1942–1972: nur Industrie und Bauwesen, 1973–1988: ohne Landwirtschaft; ab 1990: alle Wirtschaftszweige).

Zwischen 1973 und 2003 hat sich die Normalarbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden konstant verringert. Sie ist in diesen 30 Jahren von 45,1 Stunden auf 41,7 Stunden pro Woche gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 3 Stunden und 21 Minuten. Die vertragliche Arbeitszeit ist seit 2003 sehr stabil.

Weiterführende Informationen

Tabellen

Vertragliche Arbeitsstunden gemäss Arbeitsvolumenstatistik

Vertragliche Arbeitsstunden gemäss Statistik der betriebsüblichen Arbeitszeit

Grafiken

Publikationen

Vergleich zwischen den vertraglichen Arbeitsstunden der AVOL und der BUA

Im Kapitel 4.9 der Publikation «Arbeitsmarktindikatoren» werden die vertraglichen Arbeitsstunden der AVOL und der BUA verglichen.

Medienmitteilungen

Grundlagen und Erhebungen

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