Gesamtarbeitsvertragliche Lohnabschlüsse

Die Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse (EGL) hat zum Ziel, über die Ergebnisse der jährlichen Lohnverhandlungen zwischen den Sozialpartnern im Rahmen der Gesamtarbeitsverträge (GAV) Bericht zu erstatten. Die Lohnabschlüsse setzen sich hauptsächlich aus der Anpassung der Löhne, die die einem GAV unterstellten Arbeitnehmenden tatsächlich erhalten (Effektivlöhne) und/oder der Anpassung der im GAV festgeschriebenen Löhne (Mindestlöhne) zusammen.


Informationen für die Befragten

Erhebungsunterlagen: Fragebogen, Autorisierungsanfrage zur Publikation von Informationen zu den GAV (bei Unternehmen ist die Anfrage Teil des Fragebogens; die Verbände erhalten ein separates Formular).


Datenübermittlung

Fragebogen

Rücksendung des von Hand ausgefüllten Papierfragebogens per Post. Bitte benutzen Sie dafür das Antwortkuvert, das Sie zusammen mit dem Fragebogen erhalten haben. Weitere Fragebogen können Sie telefonisch (058 469 39 38), per E-Mail unter der Adresse gavegl@bfs.admin.ch oder schriftlich bestellen.


GAV-Texte

Rücksendung der GAV-Texte (Papierversion) per Post. Elektronische Dokumente können Sie mit dem File Transfer Service der Bundesverwaltung (www.filetransfer.admin.ch) übermitteln (bitte geben Sie immer die Nummern PART (4-stellig) und GAV (6-stellig) an, die Sie oben rechts auf dem Fragebogen finden).


Autorisierungsanfrage zur Publikation

Rücksendung per Post der von Hand ausgefüllten Autorisierungsanfrage zur Publikation von Informationen zu den GAV (bei Unternehmen ist die Anfrage Teil des Fragebogens; die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände haben ein separates Formular erhalten). Bitte benutzen Sie dafür das Antwortkuvert, das Sie zusammen mit dem Fragebogen erhalten haben.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Gewerkschaften:
Die „Autorisierungsanfrage zur Publikation von Informationen“ wird von Hand ausgefüllt und per Post separat übermittelt (Antwortkuvert).

Unternehmen, die einen Fragebogen bekommen:
Die Autorisierungsanfrage ist im Papier oder im online Fragebogen inbegriffen.

Unternehmen, die keinen Fragebogen bekommen:
Die „Autorisierungsanfrage" wird von Hand ausgefüllt und per Post separat übermittelt (Antwortkuvert).


Steckbrief


Rechtliche Grundlagen

Weiterführende Informationen

Erhebungsunterlagen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Löhne und Arbeitsbedingungen
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 469 39 38

Von Montag bis Donnerstag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
Am Freitag
09.00–12.00 Uhr

gavegl@bfs.admin.ch

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erhebungen/egl.html