Für Menschen mit Behinderungen ist es oft nicht einfach, sich fortzubewegen. Dies trifft sowohl bei langen wie auch kurzen Distanzen zu. Die Schwierigkeiten hängen natürlich mit der Behinderung zusammen (querschnittgelähmte oder blinde Personen), sind aber ebenso mit dem baulichen und technologischen Umfeld verbunden (nicht auf Personen im Rollstuhl ausgerichtete Busse, keine akustischen Informationen oder Markierungen am Boden usw.). Das Behindertengleichstellungsgesetz zielt ganz klar auf die Beseitigung dieser «umweltbezogenen Hindernisse» ab, insbesondere im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
Bedeutung des Indikators
Selbständig die öffentlichen Verkehrsmittel benützen
Die grosse Mehrheit der Menschen mit Behinderungen (89%) sagt, dass sie die öffentlichen Verkehrsmittel ohne Probleme selbstständig nutzen kann. Dies belegt, dass eine Behinderung nicht notwendigerweise mit einer eingeschränkten Mobilität einhergeht. Dennoch geben 5% von ihnen an, leichte Schwierigkeiten mit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zu haben, 3% haben damit grosse Schwierigkeiten und 3% können Busse und Züge ohne Hilfe überhaupt nicht benutzen. Dieser Anteil ist bei Personen mit schweren Behinderungen noch höher: Insgesamt nennen 3 von 10 Personen zumindest leichte Schwierigkeiten, sich mittels öffentlichen Verkehrsmitteln alleine fortzubewegen und eine von zehn kann dies überhaupt nicht. Zum Vergleich: Von den Personen ohne Behinderungen sind weniger als 1% mit solchen Schwierigkeiten infolge gesundheitlicher Probleme konfrontiert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Zugang zum öffentlichen Verkehr nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ein Problem darstellt, sich für Menschen mit Behinderungen jedoch schwieriger gestaltet, besonders bei schweren Behinderungen. Weiter gilt anzumerken, dass Menschen mit Behinderungen für ihre tägliche Fortbewegung verschiedene Transportmittel benutzen (zu Fuss, Velo, öffentliche Verkehrsmittel oder Motorfahrzeuge) und dies zu sehr ähnlichen Anteilen wie Menschen ohne Behinderungen.
Entwicklung
Trotz den Bemühungen des öffentlichen Verkehrsunternehmen, den Zugang zu ihren Infrastrukturen zu verbessern, haben die Probleme gemäss den Menschen mit einer Behinderung zwischen 2012 und 2017 kaum abgenommen. Während 2012 insgesamt 88%Züge und Busse selbstständig benützen konnten, waren es 2017 89%.
Weiterführende Informationen
Grundlagen und Erhebungen
Die Ergebnisse auf dieser Seite beziehen sich (sofern nicht anders vermerkt) auf Menschen mit Behinderungen gemäss Gleichstellungsgesetz. Die genaue Definition und die Abgrenzung gegenüber anderen Definitionen von Behinderung finden Sie im untenstehenden Merkblatt zu Menschen mit Behinderungen.
Mehr zu diesem Thema
Weitere Informationen zu diesem Thema (Ergebnisse nach Geschlecht, zusätzliche Ergebnisse usw.) sind in den herunterladbaren Tabellen auf dieser Seite zu finden.
Mehr zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr: Siehe Links.
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