Die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben und ihr Zugang zur Basisinfrastruktur spielen im Behindertengleichstellungsgesetz eine zentrale Rolle. Dabei wird der Schwerpunkt insbesondere auf den Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, zu öffentlichen oder grossen Gebäuden, zur Information und den neuen Technologien sowie zu den Dienstleistungen für die Bevölkerung (Post usw.) gelegt.
Die Teilnahme an der Politik und am Gemeinschaftsleben (z.B. in Vereinen) sind anerkannte Indikatoren dafür, wie stark eine Person am gesellschaftlichen Leben teilhat und in ihre Umgebung eingebunden ist. Sie geben Auskunft über das Gefühl, zu einer Gemeinschaft zu gehören und darin einen Platz und ein Mitspracherecht zu haben.