Die Grundrechte sichern den Menschen den Schutz ihrer Rechte und grundlegenden Freiheiten. Sie schaffen die Rahmenbedingungen für ein würdiges und freies Leben, das sie vor Armut und jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung schützt. Das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen legt besondere Schutzmassnahmen fest, die in jedem Unterzeichnerstaat gelten. Die Schweiz hat die Behindertenrechtskonvention im Jahr 2014 ratifiziert. In der Bundesverfassung ist zudem der Grundsatz der Gleichheit aller Menschen sowie der Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung verankert. Damit soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen als vollwertige und gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft anerkannt werden.
Bedeutung des Indikators
Diskriminierung
Gemäss der Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz 2022 wurden 4% der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis 88 Jahren nach eigenen Angaben in den letzten fünf Jahren in der Schweiz aufgrund einer Behinderung diskriminiert.
Diskriminierungserfahrung
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Benachteiligung und Gewalt am Arbeitsplatz
Nach der Gesundheitsbefragung 2017 geben 4% der Menschen mit Behinderungen im Alter von 15–64 an, dass sie im vergangenen Jahr an ihrem Arbeitsplatz aufgrund einer Behinderung benachteiligt wurden.
Lebensqualität am Arbeitsplatz
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Weiterführende Informationen
Grundlagen und Erhebungen
Die Ergebnisse auf dieser Seite beziehen sich (sofern nicht anders vermerkt) auf Menschen mit Behinderungen gemäss Gleichstellungsgesetz. Die genaue Definition und die Abgrenzung gegenüber anderen Definitionen von Behinderung finden Sie im untenstehenden Merkblatt zu Menschen mit Behinderungen.
Mehr zu diesem Thema
Weitere Informationen zu diesem Thema (Ergebnisse nach Geschlecht, zusätzliche Ergebnisse usw.) sind in den herunterladbaren Tabellen auf dieser Seite zu finden.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektionen Gesundheitsversorgung, Gesundheit der BevölkerungEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz