Die Neurentenstatistik (NRS) beschreibt, wie viele Personen aus dem Schweizer Vorsorgesystem neu eine Altersrente erhalten oder einen Kapitalbezug tätigen. Die Daten liegen seit 2015 zu den Säulen 1, 2 und 3 vor. Als «neu» wird eine Rente definiert, wenn sie im angegebenen Jahr erstmals bezogen wurde. Da aus allen drei Säulen Renten entspringen können, kann eine Person mehrmals eine «neue Rente» erhalten. Die Statistik zeigt die durchschnittlichen und medianen Beträge der neuen Renten und der Kapitalleistungen sowie die durchschnittlichen und medianen Beträge die pro Person bezogen werden. Für die Kapitalbezüge (Säule 2 und 3a) liegt zusätzlich die Information vor, ob diese im Rahmen der Pensionierung oder aus anderen Gründen bezogen wurden (z.B. Wohneigentumsförderung).
Die Daten stammen aus administrativen Quellen (Rentenregister der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS, Steuermeldungen der Vorsorgeinstitutionen und Versicherungseinrichtungen an die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV). Sie werden ausgewertet, nachdem sie anonymisiert und mit der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) verknüpft wurden.