Sozialhilfestatistik im Asylbereich (eAsyl)

Die Sozialhilfestatistik im Asylbereich (eAsyl) wurde vom Bundesamt für Statistik (BFS) im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) durchgeführt. Die Teilrevision des Asylgesetzes beinhaltete u.a. ein neues Finanzierungsmodell für die Sozialhilfe zwischen Bund und Kantonen. Deswegen erfolgen seit dem 1. Januar 2008 die Abgeltungen der Bundesbeiträge für Personen des Asylbereichs nur noch in Form einer Globalpauschale, welche vom SEM aufgrund der jeweiligen Bestände von Personen des Asylbereichs sowie mittels verschiedener Parameter berechnet wird. Die Sozialhilfestatistik im Asylbereich (eAsyl) kam einem Bedürfnis nach, über vergleichbare Informationen über die kantonalen Ausgaben in diesem Bereich zu verfügen und so auch die vom Bund an die Kantone ausgeschütteten Beträge realistisch anpassen zu können. Des Weiteren ermöglichten die erhobenen Informationen einen Gesamtüberblick über die Sozialhilfekosten im Asylbereich.

Steckbrief

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