- Rolle des BFS
- Nutzung der BFS-Resultate
- Wieso werden Beträge indexiert?
- Wie wird ein Betrag indexiert?
- Worauf ist bei einer vertraglichen Indexierung zu achten?
- Welcher Index soll für die Indexierung verwendet werden?
- Indexierung von Wohnungsmieten
- Wahl der Indexreihe
- Basiswahl
- Zeitpunkt und Regelmässigkeit der Indexierung
- Indexierungsmechanismus
- a.) Laufende und systematische Teuerungskompensation
- b.) Indexierung eines Termingeschäfts
- c.) Teuerungsabsicherung mit Schwellenwert
- Beispiel: Vereinbarung für eine teuerungsbereinigte Unterhaltszahlung
Rolle des BFS
- Das BFS misst die allgemeine Teuerung auf den verschiedenen Wirtschaftsebenen: Konsum, Produktion, Import, Export, Bau und Immobilien (Investition) und stellt diese den Nutzenden zur Verfügung.
- Das BFS formuliert allgemeine Empfehlungen zur Anwendung der Indexresultate und kann beratend unterstützen.
- Das BFS übernimmt indessen keine Verantwortung bezüglich der Anwendung der Indexresultate.
Nutzung der BFS-Resultate
- Die Verwendung der BFS-Resultate ist Sache der Vertragspartner. Dies betrifft auch die Indexauswahl und die definierte Indexierungsweise.
- Vertragsrahmen bildet das Obligationenrecht (OR).
Wieso werden Beträge indexiert?
Häufig werden in Verträgen Beträge durch eine Indexbindung über einen bestimmten Zeitraum mit der Teuerung gekoppelt. Damit soll verhindert werden, dass der vereinbarte Betrag durch eine allfällige Teuerung entwertet wird. Dies ist vor allem bei Löhnen, Renten, Alimenten oder längerfristigen Verträgen von Bedeutung. Der vereinbarte Betrag wird mit der Indexierung an eine konstante Kaufkraft gebunden.
Wie wird ein Betrag indexiert?
Für die Berechnung eines indexgebundenen Betrages zu einem beliebigen Zeitpunkt gelangt ein gewöhnlicher Dreisatz zur Anwendung:
Zielbetrag = Startbetrag x Zielindex / Startindex
- Zielindex und Startindex müssen immer auf der gleichen Indexbasis verwendet werden!
- Für die Indexierung mit dem Totalindex bietet das BFS die Indexierungstabellen sowie den LIK-Teuerungsrechner an.
Worauf ist bei einer vertraglichen Indexierung zu achten?
Neben der zweckdienlichen Beschreibung des Indexgegenstandes und des festgelegten Indexbetrags in CHF empfiehlt sich die Angabe der folgenden Rahmenbedingungen:
- Zu verwendende Indexreihe (z.B. LIK, Totalindex);
- Startindex (Indexstand in Punkten) zum Zeitpunkt der vertraglichen Einigung und Indexbasis (= 100 Punkte) der verwendeten Indexreihe;
- Indexierungsmechanismus (Frequenz und Zeitpunkt der Anpassungen);
- Spezifische Abmachungen (z.B. bedingte Indexierung mit Schwellenwert).
Welcher Index soll für die Indexierung verwendet werden?
Die Anwendungen der preisstatistischen Resultate sind äusserst vielfältig und nicht auf einen bestimmten Bereich ausgerichtet. Das BFS bietet die Preisindizes für verschiedene Konsumbereiche und Konsumstufen an, welche je nach Anwendung gewählt werden kann.
Es sollte ein minimaler sachlicher Zusammenhang zwischen dem Gegenstand des zu indexierenden Betrages und der herangezogenen Indexentwicklung bestehen:
- Konsumentenpreisindex für den Erhalt der allgemeinen Kaufkraft (Unterhaltsbeiträge, Renten, usw.).
- Produzentenpreisindex für die Berücksichtigung der künftigen Kostenentwicklung eines Produktionsauftrages
- In einigen Wirtschaftszweigen gibt es weithin anerkannte Branchenempfehlungen. Beispielsweise werden im Bausektor oft die in der Tabelle "Materialpreisindizes KBOB" veröffentlichten Indizes als Referenzindikatoren verwendet.
Indikator |
Messobjekt |
---|---|
Teuerung des privaten Konsums |
|
Teuerung aller in der Schweiz produzierten und importierten Güter | |
Produzentenpreisindex (PPI) |
Teuerung aller in der Schweiz produzierten Güter, inkl. Export |
Importpreisindex (IPI) |
Teuerung aller in die Schweiz importierten Güter |
Teuerung aller in der Schweiz angebotenen Güter |
|
Materialpreisindizes (KBOB) |
Teuerung ausgewählter Produkte für das Baugewerbe |
Baupreisindex (BAP) |
Teuerung im Hoch- und Tiefbau in der Schweiz |
Indexierung von Wohnungsmieten
Für Mietzinsanpassungen für Wohnungen wird im Normalfall der hypothekarische Referenzzinssatz verwendet, welchen das Bundesamt für Wohnungswesen BWO auf seiner Webseite publiziert: https://www.bwo.admin.ch
Zudem können die seit der letzten Anpassung aufgelaufene Teuerung (gemäss Landesindex) und die Entwicklung der allgemeinen Unterhaltskosten teilweise überwälzt werden.
Es ist auch möglich, die Wohnungsmieten an den Landesindex zu binden. Die Indexmiete ist jedoch eher bei Geschäftsmieten üblich und es gelten besondere Regeln.
Rechtliche Grundlagen:
- Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht, Achter Titel: Die Miete)
- Verordnung vom 9. Mai 1990 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)
Wahl der Indexreihe
Die Preisstatistik ist auf die Messung der allgemeinen Teuerung ausgerichtet. Diese wird durch die Indexentwicklung auf dem Totalniveau ausgewiesen. Neben den jeweiligen Totalindizes werden auch unzählige Detailresultate publiziert. Die statistische Aussagekraft nimmt mit zunehmender Detaillierung zwangsläufig ab. Detailresultate dienen vorab der Analyse und zur Einordnung der allgemeinen Teuerung.
- Das BFS empfiehlt für Indexierungszwecke grundsätzlich die Verwendung der allgemeinen Teuerung auf dem Totalniveau.
- Wird für die Indexierung eine Detailreihe herangezogen, gilt überdies zu beachten, dass Inhalte und Strukturen der Warenkörbe laufend revidiert werden und die im Vertrag definierte Reihe allenfalls in Zukunft nicht mehr weiter publiziert wird. Es ist empfehlenswert, den Ersatz bei Wegfall einer Indexreihe im Vertrag zu regeln (z.B. auf das übergeordnete Aggregat auszuweichen).
Basiswahl
Das BFS revidiert die Preisindizes alle 5 Jahre und stellt die Resultate ab diesem Zeitpunkt jeweils auf eine neue Indexbasis (= 100 Punkte).
Indexreihen auf dem Totalniveau werden auch weiterhin rechnerisch auf den früheren Basen weitergeführt und publiziert.
Die Detailreihen des neuen Warenkorbes werden ab dem Revisionszeitpunkt hingegen ausschliesslich auf der neuen Basis publiziert. Bestehende Indexreihen werden auf der neuen Basis auch in die Vergangenheit zurückberechnet.
Wichtig für die Indexierung ist, dass bei der Anwendung nur Indexwerte auf der gleichen Basis verwendet werden. Werden Indexwerte auf unterschiedlichen Basen verwendet, führt dies zwangsläufig zu einer Fehlberechnung.
- Wahl der beim Vertragsschluss aktuellsten Indexbasis und entsprechende Erwähnung im Text (z.B. massgebender Indexstand ist LIK im Oktober 2023: 106.4 Punkte (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte)).
- Zur Vermeidung von Rundungsdifferenzen sollte die einmal gewählte Basis in der Folge beibehalten werden und der Indexbetrag immer im Verhältnis zum Startzeitpunkt der Indexierung berechnet werden, z.B. mit dem BFS-Teuerungsrechner.
- Soll trotzdem auf eine neue Basis gewechselt werden, müssen auch die beim Vertragsschluss fixierten Indexwerte auf der neuen Basis ersetzt werden.
Zeitpunkt und Regelmässigkeit der Indexierung
Wann und wie oft ein Indexbetrag überprüft und angepasst werden soll, hängt von der Absicht der Anwenderinnen und Anwender ab. Die Indexierung kann laufend, periodisch oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen.
- Der Indexierungszeitpunkt sollte im Vertrag beschrieben sein (siehe Indexierungsmechanismus)
- Zur Vermeidung saisonaler Effekte sollte stets der gleiche Zeitpunkt (Kalendermonat oder Jahresdurchschnitt) verwendet werden.
- Es lohnt sich, den massgebenden Indexstand gemäss dem konkreten Anpassungszeitpunkt zu definieren. Es gilt dabei bei zu beachten, dass die für die Indexierung definierten Resultate jeweils erst nach Abschluss der Messperiode vorliegen. Soll beispielsweise ein Indexbetrag per 1. Januar angepasst werden, ist somit der November-Index naheliegend.
Beispiel:
Der Indexbetrag soll jährlich im Dezember mit dem November-Index indexiert werden und der angepasste Betrag ab Januar bezahlt werden.
Indexierungsmechanismus
Teuerungskompensationen sind normalerweise an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden. Die Indexbeträge werden dabei systematisch und regelmässig oder zum Zeitpunkt der vorgängig definierten Transaktion angepasst. Es gibt aber auch Fälle, bei welchen die Anpassung an einen Schwellenwert der Indexentwicklung gekoppelt wird. Die geeignete Weise hängt im Einzelfall von der konkreten Zielsetzung der Indexierung ab.
Zu den gängigsten Indexmechanismen gehören:
a.) Laufende und systematische Teuerungskompensation
b.) Indexierung eines Termingeschäfts
c.) Teuerungsabsicherung mit Schwellenwert
a.) Laufende und systematische Teuerungskompensation
Soll ein Betrag systematisch an die Teuerungsentwicklung gebunden werden, genügt es, den Zeitpunkt der Indexierung zu definieren, an welchem der Betrag an das aktuelle Preisniveau angepasst werden soll.
- Zeitpunkt der Indexierung und massgebender Index-Monat festlegen.
- Idealerweise erfolgt die Indexierung stets im gleichen Kalendermonat, damit Saisoneffekte vermieden werden können.
- Empfehlenswert ist auch die Erwähnung des Zeitpunkts, ab wann der angepasste Betrag erstmals fällig werden soll.
Beispiel:
Jährlich im Dezember wird der Indexbetrag gemäss dem Indexstand vom LIK, Totalindex (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte) indexiert. Der angepasste Betrag wird erstmals per Januar-Zahlung fällig.
b.) Indexierung eines Termingeschäfts
Bei Termingeschäften kann es sinnvoll sein, eine Indexierungsklausel vorzusehen.
- Soll ein bei Bestellung vereinbarter Kaufbetrag gegen die zwischenzeitlich auflaufende Teuerung geschützt werden, genügt es, die Vorgehensweise beim Eintreten der definierten Transaktion (z.B. Lieferung) zu beschreiben.
Beispiel:
Der vereinbarte Betrag wird gemäss dem zum Lieferzeitpunkt aktuellsten Indexstand angepasst und mit der vereinbarten Zahlungsfrist fällig.
c.) Teuerungsabsicherung mit Schwellenwert
Für langfristig wiederkehrende Indexierungen kann die Indexierung von einem Schwellenwert abhängig gemacht werden: Sie findet nur statt, wenn ein vordefinierter Grenzwert erreicht wird. Dies kommt häufig bei kleineren Beträgen zur Anwendung, damit der Anpassungsaufwand gering gehalten werden kann.
- Der Schwellenwert sollte nominal, also als Punktedifferenz gegenüber der letzten Anpassung festgelegt werden (Grund: Prozentwerte sind relativ zum mobilen Ausgangsniveau und würden keine lineare Anpassung zulassen).
- Es lohnt sich auch hier, den Zeitpunkt der Prüfung, den massgebenden Indexstand sowie die Fälligkeit für den indexierten Betrag klar zu beschreiben.
Beispiel:
Der Indexbetrag wird angepasst, sobald der Indexstand 2 Punkte über dem Indexstand der letzten Anpassung liegt. Die Prüfung erfolgt jährlich im Dezember mit dem aktuellen Indexstand vom November. Der angepasste Betrag wird erstmals per Januar-Zahlung fällig.
Beispiel: Vereinbarung für eine teuerungsbereinigte Unterhaltszahlung
Szenario: Frau und Herr Müller einigen sich bei der Trennungsvereinbarung im März 2022 auf eine Unterhaltszahlung (Alimente) bis zur Volljährigkeit der gemeinsamen Tochter im Jahr 2029. Der Betrag von 2000 CHF soll jährlich per Januar mit dem Novemberstand des Landesindexes der Konsumentenpreise indexiert werden. Letztmals per Januar 2029 für die verbleibenden Monate bis zum Geburtstag der Tochter.
Betrag: |
CHF 2'000.00 |
Startdatum: |
Februar 2022 |
Index: |
Landesindex der Konsumentenpreise, Totalindex Monatswerte (Basis: Dezember 2020 = 100 Punkte) |
Indexstand (Startdatum): |
102.4 Punkte (Februar 2022) |
Indexmechanismus: |
jährlich per Januar mit Indexstand November des Vorjahres (erstmalig im November 2022, letztmalig im November 2028) |
Indexierter Betrag ab: |
Januar 2023 |
Indexstand (November): |
104.6 Punkte (November 2022) |
Formel: |
Betrag im Januar 2023 = (Betrag im Februar 2022 x Index November 2022) / Index Februar 2022 |
In Ziffern: |
(CHF 2’000.00 x 104.6 Punkte) / 102.4 Punkte = CHF 2’043.00 |
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