Schweizer Film- und Kinostatistik


Erhebung von Daten im Bereich von Abrufdiensten

Der Ablauf der Erhebung für meldepflichtige Unternehmen ist folgender:

1)     Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Kultur (BAK) als meldepflichtiges Unternehmen registriert ist. Falls dies noch nicht der Fall sein sollte, holen Sie dies bitte sobald wie möglich nach unter folgendem Link beim BAK.

2)     Bereiten Sie Ihre Daten vor. Hilfe für die Bereitstellung der Daten finden Sie weiter unten auf dieser Seite, im Merkblatt sowie unter dem Link mit detaillierten Informationen und beispielhaften Datenblättern. Bitte geben Sie den Namen Ihrer Firma / Ihrer Plattform und die Abrufdienst-Art in jedem Ihrer Datenblätter an.

3)     Bereiten Sie Zusatzdokumente vor. Obligatorisch sind Erklärungen zu den Abrufen im Bereich Abonnementsdienste (SVoD). Ab 2024 wird die Methode bevorzugt, die sich auf die Anzahl der Betrachtungsminuten pro Film im Erhebungsjahr bezieht. Weitere Erklärungen und Kommentare zu Ihren Daten sind willkommen.

4)     Senden Sie uns Ihre Daten und Ihre Zusatzdokumente über ihr Filetransfer Service BIT/OFIT Konto an film@bfs.admin.ch – wir empfehlen diesen Dienst aus Sicherheitsgründen. Ihre Zugriffsdaten für Filetransfer (Login und Passwort) können bei film@bfs.admin.ch angefragt werden.

-> Termin der Erhebung: 1. April 2024

Link zum Filetransfer-Portal des Bundes:

Bei Fragen zur Erhebung können Sie untenstehendes FAQ-Dokument konsultieren, oder melden Sie sich bitte an unter folgender Adresse:

Frau Emna El May, Sektion Politik, Kultur und Medien, film@bfs.admin.ch


Erweiterte Meldepflicht gemäss Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) Artikel 27

Mit der Revision der Filmverordnung (FiV, AS 2015 5639) im Jahr 2016 wurde der Geltungsbereich der Meldepflicht (Art. 16a) erweitert. Von 2002 bis 2015 beschränkte sich diese auf Unternehmen, die Filme im Kino zeigten. Seit 2016 gilt sie auch für in- und ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Abrufdienste anbieten, sowie für die Inhaber der Verwertungsrechte (Verleiher).

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Meldepflicht der VoD-Daten zu den Abrufdiensten nicht mehr in der FiV, sondern in der neuen Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) geregelt. Mit dieser Neuerung gilt die Meldepflicht nicht mehr nur für Filme ab 60 Minuten Spieldauer, sondern auch für Serien.

Auf dieser Seite finden meldepflichtige Unternehmen im Bereich Abrufdienst Hilfestellungen zur internen Erfassung der Daten gemäss FQIV, Artikel 27. (Originalsprache der Dokumente: Deutsch)

Für Rückmeldungen zu den Inhalten der Dokumente oder bei Fragen zur Methodik und zu den Anforderungen an die zu erfassenden Daten können Sie sich ans BFS wenden:

Frau Emna El May , Sektion Politik, Kultur und Medien, film@bfs.admin.ch

Merkblatt zur Erfassung der Daten per 01.01.2017 (Fassung vom 19. Januar 2024)

Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Daten gemäss FQIV Artikel 27, Legenden und exemplarische Datenblätter für alle meldepflichtigen Verwertungsarten (Fassung vom 19. Januar 2024)

FAQ - Datenlieferung (Fassung vom 19. Januar 2024)

Weitere wichtige Informationen zur Meldepflicht (Registrierungs- und Meldeprozesse, Rundschreiben, ISAN) finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Kultur BAK:

Bei Fragen zur Meldepflicht, zur Verordnung und zu administrativen Prozessen wenden Sie sich bitte an das BAK:

fqiv@bak.admin.ch

Weitere Links :  


Erhebung Schweizer Film- und Kinostatistik

Die Schweizer Film- und Kinostatistik erlaubt eine umfassende Information in Zahlen über die Kinobranche (Betrieb, Verleih, Besucherzahl und Produktion), eine Evaluation der Vielfalt des Kinoangebots in den verschiedenen Regionen und die Umsetzung der automatischen Unterstützungsmassnahmen für das Schweizer Kino (Filmförderung des Bundes, Programm Succes Cinema). Eine Erweiterung dieser Erhebung umfasst zudem Abrufdienste (Video on Demand VoD) und zahlungspflichtige Abrufe von Filmen auf solchen Diensten.

Steckbriefe

Weiterführende Informationen

Methodische Dokumente

Erhebungsunterlagen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Politik, Kultur, Medien
Erhebung der Schweizer Film- und Kinostatistik

Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 463 61 58

Von Montag bis Freitag   09.00-12.00 und 14.00-16.00

poku@bfs.admin.ch

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kultur-medien-informationsgesellschaft-sport/erhebungen/sscin.html