Erhebung von Daten im Bereich von elektronischen Abruf- und Abonnementsdiensten eAA
Der Ablauf der Erhebung für meldepflichtige Unternehmen ist folgender:
1) Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Kultur (BAK) als meldepflichtiges Unternehmen registriert ist. Falls dies noch nicht der Fall sein sollte, holen Sie dies bitte sobald wie möglich nach unter folgendem Link beim BAK:
2) Bereiten Sie Ihre Daten vor. Hilfe für die Bereitstellung der Daten finden Sie weiter unten auf dieser Seite, im Merkblatt sowie unter dem Link mit detaillierten Informationen und beispielhaften Datenblättern. Bitte geben Sie den Namen Ihrer Firma / Ihrer Plattform und die eAA-Art in jedem Ihrer Datenblätter an.
3) Bereiten Sie Zusatzdokumente vor. Obligatorisch sind Erklärungen zu den Abrufen im Bereich eAA Abo (SVoD). Weitere Erklärungen und Kommentare zu Ihren Daten sind willkommen.
4) Senden Sie uns Ihre Daten und Ihre Zusatzdokumente über ihr Filetransfer ServiceBIT/OFIT Konto an film@bfs.admin.ch – wir empfehlen diesen Dienst aus Sicherheitsgründen. Die Zugriffsdaten für Filetransfer (Logon und Passwort) haben Sie von der zuständigen Bundesstelle erhalten.
-> Termin der Erhebung: 31. März 2023
Link zum Filetransfer-Portal des Bundes:
Bei Fragen zur Erhebung können Sie untenstehendes Q&A-Dokument konsultieren, oder melden Sie sich bitte an unter folgender Adresse:
Frau Emna El May, Sektion Politik, Kultur und Medien, film@bfs.admin.ch
Auf dieser Seite finden meldepflichtige Unternehmen im Bereich elektronischer Abruf- und Abonnementsdienste (eAA) Hilfestellungen zur internen Erfassung der Daten, die gemäss Filmverordnung Artikel 16a am 01.01.2017 begonnen hat. (Originalsprache der Dokumente: Deutsch)
Für Rückmeldungen zu den Inhalten der Dokumente oder bei Fragen zur Methodik und zu den Anforderungen an die zu erfassenden Daten können Sie sich ans BFS wenden:
Frau Emna El May, Sektion Politik, Kultur und Medien, film@bfs.admin.ch
Merkblatt zur Erfassung der Daten per 01.01.2017 (Fassung vom 15. Januar 2018)
Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Daten gemäss FiV Artikel 16a, Legenden und exemplarische Datenblätter für alle meldepflichtigen Verwertungsarten (Fassung vom 15. Januar 2018)
Q&A - Datenlieferung (Fassung vom 01. Dezember 2020)
Weitere wichtige Informationen zur Meldepflicht (Registrierungs- und Meldeprozesse, Rundschreiben, ISAN) finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Kultur BAK:
Bei Fragen zur Meldepflicht, zur Verordnung und zu administrativen Prozessen wenden Sie sich bitte an das BAK: filmexploitation@bak.admin.ch
Weitere Links :
Erhebung Schweizer Film- und Kinostatistik
Die Schweizer Film- und Kinostatistik erlaubt eine umfassende Information in Zahlen über die Kinobranche (Betrieb, Verleih, Besucherzahl und Produktion), eine Evaluation der Vielfalt des Kinoangebots in den verschiedenen Regionen und die Umsetzung der automatischen Unterstützungsmassnahmen für das Schweizer Kino (Filmförderung des Bundes, Programm Succes Cinema). Eine Erweiterung dieser Erhebung umfasst zudem elektronische Abruf- und Abonnementsdienste (Video on Demand VoD) und zahlungspflichtige Abrufe von Filmen auf solchen Diensten.