Alle Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, aber die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, gelten als Ausländerinnen und Ausländer. Die ständige ausländische Wohnbevölkerung, als Referenzbevölkerung der Bevölkerungsstatistik, umfasst alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Gesamtaufenthaltsdauer oder einer Anwesenheitsbewilligung von mindestens zwölf Monaten (Ausweise B/C/L/F oder N oder EDA-Ausweis, d.h. internationale Funktionäre, Diplomat/innen und deren Familienangehörige).
Die Mehrheit der ständig in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer stammt aus Europa, hauptsächlich aus EU-/EFTA-Staaten.