Die demografische Verlaufsstatistik (DVS) ist eine Längsschnittstatistik, die auf den Bevölkerungsdaten von STATPOP beruht. Sie beginnt am 31.12.2010 und umfasst alle Personen der ständigen und nichtständigen Wohnbevölkerung, die im Bestand oder in den Bewegungen von STATPOP seit 2010 mindestens einmal auftauchen. Die DVS endet mit den letzten verfügbaren STATPOP-Daten und wird somit jedes Jahr ergänzt und komplett aktualisiert. Aus diesem Grund ist zu beachten, dass die Zahlen der DVS Unterschiede zu STATPOP aufweisen können. Für die jährlichen Bestandeszahlen der ständigen und nichtständigen Wohnbevölkerung sind die jährlich publizierten Resultate von STATPOP massgebend. Erläuterungen zur Methodik der DVS finden Sie im Dokument «Produktionsregeln und Ergebnisse».
Die verschiedenen Anwesenheitsbewilligungen und Ausweistypen sind im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und im Asylgesetz (AsylG) geregelt und werden durch Behörden auf der Ebene von Bund, Kantonen und Gemeinden vergeben.
Ausweis |
Bezeichnung |
Kurzbeschreibung |
N |
Anwesenheitsrecht für Asylsuchende |
Erhalten Asylsuchende für die Dauer des Asylverfahrens. |
Anwesenheitsrecht für Schutzbedürftige |
Erhalten Personen, die wegen einer Gefährdungslage im Herkunftsland in der Schweiz Schutz suchen (Gültigkeitsdauer: 12 Monate, verlängerbar). |
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F |
Vorläufige Aufnahme |
Erhalten Personen, die im Rahmen des Asyl- oder eines ausländerrechtlichen Verfahrens weggewiesen wurden, aber dennoch nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können (Gültigkeitsdauer: 12 Monate, verlängerbar). |
L |
Kurzaufenthaltsbewilligung |
Erhalten Personen, die sich für eine kurze Zeit (in der Regel bis zu 12 Monaten) mit oder ohne Erwerbstätigkeit zu einem bestimmten Zweck in der Schweiz aufhalten. |
B |
Aufenthaltsbewilligung |
Erhalten Personen, die sich mit oder ohne Erwerbstätigkeit zu einem bestimmten Zweck während mindestens 12 Monaten in der Schweiz aufhalten, oder die als Flüchtlinge anerkannt wurden (Gültigkeitsdauer: 1-5 Jahre). |
C |
Niederlassungsbewilligung |
Erhalten Personen, die seit mehr als 5 (Staatsbürger/innen von EU-EFTA Staaten) bzw. 10 (Staatsbürger/innen von Nicht-EU-EFTA Staaten) Jahren legal in der Schweiz leben (Gültigkeitsdauer: unbeschränkt). |
Im Jahr 2011 wanderten rund 200 000 Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz ein. 57% von ihnen hatten bis 2022 die Schweiz wieder verlassen. Die Mehrheit der 2011 eingewanderten Ausländerinnen und Ausländer erhielt bei Einreise eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Neben der Wiederauswanderung zeigt die Grafik die Statuswechsel der jeweiligen Gruppen der Einwanderungskohorte 2011 in den darauffolgenden Jahren. Unter allen Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2011 einen Ausweis B erhielten, haben bis 2022 38% eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erhalten, wohingegen 6% eingebürgert wurden. Unter den Personen, die bei Einreise einen Ausweis N, F oder L erhielten ist der Anteil derer, die bis 2022 wieder auswanderten, vergleichsweise hoch. Allerdings hat auch mehr als ein Viertel (27%) der Personen, die 2011 einen Ausweis N oder F erhielten bis zum Jahr 2022 den Ausweis B erlangt.
Von den im Jahr 2011 eingewanderten Ausländerinnen und Ausländern verblieben 34% bis 2022 ununterbrochen in der Schweiz (keine Migrationsbewegungen zwischen den beiden Zeitpunkten). Unter diesen durchgehend gebliebenen Personen erhielt bei Einreise ein Grossteil (77%) eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), 14% eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) und 6% einen Ausweis F oder N. Die Grafik zeigt die Entwicklung dieser Anteile innerhalb des Beobachtungszeitraums. Zum Beispiel hat sich zwischen 2011 und 2022 der Anteil von Personen mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) von 2% auf 70% erhöht und der von Personen mit Ausweis N, S oder F von 6% auf 1% verringert. Diese Anteile und ihre Entwicklung unterscheiden sich nach Staatsangehörigkeit der eingewanderten Personen.
Im Jahr 2011 lebten 72’000 Personen mit Ausweis L und 614'000 Personen mit Ausweis B in der Schweiz. Die folgenden Grafiken zeigen, wie Personen, die 2011 einen Ausweis L bzw. einen Ausweis B besassen, bis 2022 nach und nach andere Anwesenheitsbewilligungen erhalten haben oder wieder ausgewandert sind. Dass einige von ihnen in diesem Zeitraum eingebürgert wurden hängt damit zusammen, dass sie vor Beginn des Betrachtungszeitraums (2011) bereits seit einiger Zeit in der Schweiz lebten.
Die Verlaufsstatistik stellt in erster Linie Einzeldaten bereit, die Berechnungen und Aktualisierungen von Längsschnittindikatoren im Bereich Bevölkerung ermöglichen. Biografie- und Kohortenanalysen werden damit ohne vorherige Aufbereitung der jährlich verfügbaren Daten aus STATPOP möglich.
Datenbestellung
Die demografischen Verlaufsstatistiken werden jährlich aktualisiert. Bitte senden Sie das Bestellformular an: info.dem@bfs.admin.ch.
Weitere Ergebnisse der demografischen Verlaufsstatistik zum Thema Migration finden Sie auf folgender Seite: Migrationsverläufe
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Grundlagen und Erhebungen
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