Das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) übernimmt das konzeptionelle Modell der Business Register Regulation von Eurostat mit den Definitionen der statistischen Einheiten: Örtliche Einheit, Rechtliche Einheit, Unternehmen, Unternehmensgruppe. Die Business Register Regulation ist Teil einer Reihe von Regelungen zur Harmonisierung der Europäischen Infrastruktur für Unternehmensstatistiken.
In diesem Kontext verfasst das BUR jährlich einen Qualitätsbericht an Eurostat, welcher die methodologischen Konzepte und Prozesse des Registers, sowie dessen Mitarbeit am EuroGroups-Register umfasst. Einen Auszug des Berichts finden Sie unter Qualitätsberichte.
Aufgrund des Qualitätsberichts erstellt Eurostat ein Statistical Business Register (SBR) quality assessment mit dem Ziel, die Registerqualität zu messen.
Seit 2023 gibt es eine harmonisierte Bewertung für alle Statistiken der EBS-Verordnung (EU) 2019/2152, insbesondere in Bezug auf die folgenden vier Dimensionen: Pünktlichkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Zuverlässigkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit. Im Rahmen dieser Harmonisierung wurde auch das Bezugsjahr der Daten auf T-2 standardisiert.
Es gibt vier Konformitätsstufen: Konformität, geringfügige Nichtkonformität, schwerwiegende Nichtkonformität und schwerwiegende und anhaltende Nichtkonformität.
In den letzten Jahren wurde das BUR wie folgt bewertet:
In den weiterführenden Informationen finden Sie Auszüge aus der aktuellsten Bewertung des BUR, inklusive der acht Ziele und dem Bewertungsraster.