Definitionen

Rechtliche Einheit

Die rechtliche Einheit wird entweder durch eine Einheit mit Rechtspersönlichkeit d.h. mit Rechten und Pflichten; von einer natürlichen Person, die eine Aktivität als Selbständige ausübt; oder aber durch eine öffentliche Institution dargestellt. Jedes Unternehmen besitzt infolgedessen eine rechtliche Einheit. Die rechtlichen Einheiten bestehen aus Haupt- und Hilfsrechtlichen Einheiten (andere Bezeichnung: Zweigniederlassungen).

Unternehmen

Bei einem Unternehmen handelt es sich um die "kleinste Kombination rechtlicher Einheiten zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen, die in Bezug auf die Verwendung der ihr zufliessenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt". Ein Unternehmen führt demgemäss eine Tätigkeit aus. Die im BUR berücksichtigten Unternehmen bestehen aus einer oder mehreren örtlichen Einheiten (Hauptbetrieb und im SHAB eingetragene oder nicht eingetragene Niederlassungen). Es können mehrere rechtliche Einheiten am Unternehmen beteiligt sein, das Unternehmen wird aber nur von einer rechtlichen Einheit kontrolliert (die verantwortlich ist für das Unternehmen). Deshalb kann ein Unternehmen nur eine Haupt-, aber mehrere hilfsrechtliche Einheiten besitzen. Jedes Unternehmen im BUR besitzt somit mindestens eine rechtliche Einheit und mindestens eine örtliche Einheit. Bei den Unternehmen wird unterschieden zwischen Mehrbetriebsunternehmen (mit mehreren aktiven örtlichen Einheiten) und Einzelbetrieben (mit einer aktiven örtlichen Einheit).

Örtliche Einheit

Die örtliche Einheit entspricht einer räumlich eindeutig abgrenzbaren Arbeitsstätte, wo eine Tätigkeit ausgeübt wird. Arbeitsstätten verschiedener Unternehmen im selben Gebäude werden einzeln erfasst. Baustellen werden nur aufgenommen, wenn sie über längere Zeit bestehen und beschäftigungsmässig relevant sind. Bei den örtlichen Einheiten wird unterschieden zwischen dem Hauptbetrieb, der Filiale/Zweigniederlassung und dem Nebenbetrieb. Der Hauptbetrieb und die Filiale/Zweigniederlassung gehören zu den entsprechenden rechtlichen Einheiten. Ein Nebenbetrieb hingegen hat keine rechtliche Einheit.

Unternehmensgruppe

Die Unternehmensgruppe vereint Unternehmen, die rechtlichfinanzielle Beziehungen untereinander haben. In der Unternehmensgruppe kann es - insbesondere was die Produktions-, Verkaufs-, Gewinnpolitik usw. anbetrifft - mehrere Entscheidungszentren geben. Sie kann gewisse Aspekte der finanziellen Unternehmensleitung und des Steuerwesens vereinen. Sie bildet eine wirtschaftliche Einheit, die Entscheidungen treffen kann, die sich vor allem auf die miteinander verbundenen Einheiten beziehen, aus denen sie sich zusammensetzt. (Quelle: Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft).

Multinationale Unternehmensgruppe

Eine multinationale Unternehmensgruppe verfügt über mindestens zwei Unternehmen oder rechtliche Einheiten in verschiedenen Ländern.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Betriebs- und Unternehmensregister
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt nur per E-Mail:

infobur@bfs.admin.ch

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/register/unternehmensregister/betriebs-unternehmensregister/definitionen.html