Die finanzielle Situation der Menschen mit Behinderungen sollte durch die finanziellen Ressourcen, die sie selbst erhalten, sowie durch den Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit betrachtet werden. Der Schwerpunkt liegt bei den finanziellen Invaliditätsleistungen, die in diesem Rahmen besonders wichtig sind.
Bedeutung des Indikators
Behinderung und Invalidität sind nur teilweise deckungsgleich. Der Begriff Invalidität verweist bei Erwachsenen hauptsächlich auf eine ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit, da aufgrund einer Behinderung eine Erwerbsarbeit nur eingeschränkt ausgeführt werden kann. Eine behinderte Person, die Vollzeit arbeitet, wird demnach nicht als invalid betrachtet und erhält folglich keine Invalidenrente, auch wenn sie stark behindert ist. Umgekehrt kann eine Person Invalidenleistungen beziehen, ohne als behindert zu gelten (z.B. ein Bäcker, der eine Mehlallergie hat und auf eine berufliche Umschulung wartet).
Zudem ist die Invalidität ein administrativer Status, der nur bis zum Pensionsalter gilt: invalide Personen ab 64 bzw. 65 Jahren werden in die Altersversicherung aufgenommen und erhalten keine Invalidenleistungen mehr, mit Ausnahme allfälliger Hilflosenentschädigungen. Verschiedene Sozial- und Privatversicherungen bezahlen im Invaliditätsfall Leistungen (Renten, Massnahmen zur sozialen Eingliederung, Kostenrückerstattungen usw.). Es sind dies die Invaliditätsversicherung (IV), sowie die Unfallversicherungen (SUVA und Privatversicherer), Pensionskassen usw.
Finanziellen Invaliditätsleistungen
Der Anteil der Menschen mit Behinderungen, die regelmässige IV-Leistungen (Rente, Taggelder, usw.) in Anspruch nehmen, ist logischerweise deutlich höher als jener der Menschen ohne Behinderungen. Dennoch stellen sie innerhalb der Gruppe der Menschen mit Behinderungen nur eine Minderheit dar (2021: 15%) – auch bei den Personen, die sich als stark eingeschränkt bezeichnen (34%). Dies bestätigt den Unterschied zwischen Behinderung und Invalidität.
Von den Menschen mit Behinderungen, die IV-Leistungen beziehen, erhalten 5% auch Leistungen aus der Pensionskasse (2. Säule) oder seltener aus einer Privatversicherung (3. Säule).
Hilflosenentschädigungen, die zusätzlich zu einer IV-Rente an Personen ausbezahlt werden, die bei der Verrichtung alltäglicher Aufgaben (sich waschen, sich anziehen, essen usw.) Hilfe benötigen, werden nur von einer kleinen Minderheit der Menschen mit Behinderungen in Anspruch genommen, selbst unter jenen Personen, die sich als stark eingeschränkt bezeichnen.
Weiterführende Informationen
Grundlagen und Erhebungen
Die Ergebnisse auf dieser Seite beziehen sich (sofern nicht anders vermerkt) auf Menschen mit Behinderungen gemäss Gleichstellungsgesetz. Die genaue Definition und die Abgrenzung gegenüber anderen Definitionen von Behinderung finden Sie im untenstehenden Merkblatt zu Menschen mit Behinderungen.
Mehr zu diesem Thema
Weitere Informationen zu diesem Thema (Ergebnisse nach Geschlecht, zusätzliche Ergebnisse usw.) sind in den herunterladbaren Tabellen auf dieser Seite zu finden.
Mehr Statistiken zur Bezüger und Bezügerinnen von Invaliditätsleistungen
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