Die Beteiligung am Arbeitsmarkt ist ein wichtiges, im Gleichstellungsgesetz stark verankertes Element bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Dank dieser Beteiligung können behinderte Personen finanziell für sich selber sorgen. Dies ist sowohl in Bezug auf ihre Selbstständigkeit und Selbstachtung, als auch punkto Sozialversicherungskosten wichtig.
Darüber hinaus können behinderte Personen ihre beruflichen Kompetenzen und Fähigkeiten steigern, soziale Kontakte knüpfen, eine soziale und berufliche Identität aufbauen. Damit nehmen sie umfassend an unserer Gesellschaft teil, in der die soziale Rollenverteilung bei den Erwachsenen weitgehend mit produktiver und bezahlter Arbeit verknüpft ist.
Hier werden die allgemeine Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt (Erwerbsquote, Erwerbslose und Beschäftigungsgrad) sowie die Art der Arbeit (geschützter Arbeitsplatz, Arbeitsbedingungen) – einschliesslich des qualitativen Gesichtspunkts (Lebensqualität am Arbeitsplatz) – beschrieben.