Die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt bedingt nicht nur, dass die Personen, die arbeiten möchten, eine Arbeitsstelle haben, sondern auch den Zugang zu qualifizierten Arbeitsplätzen sowie zu Arbeitsbedingungen guter Qualität.
Bedeutung des Indikators
Berufliche Stellung
In Bezug auf die berufliche Stellung (Selbstständigkeit, Aufsichtsfunktion) oder auf atypische Arbeitsbedingungen (befristeter Vertrag, ungewöhnliche Arbeitszeiten, mehrere Erwerbstätigkeiten) sind die Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen nur selten statistisch signifikant. Anders gesagt scheinen die Arbeitsbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen vergleichbar zu sein.
2014 waren Menschen mit Behinderungen (insgesamt und stark eingeschränkte Personen) bei den Arbeitnehmenden ohne Aufsichtsfunktion allerdings häufiger vertreten als bei jenen mit Aufsichtsfunktion. Besonders deutlich fiel dieser Unterschied bei den männlichen Arbeitnehmenden und den über 40-jährigen Erwerbstätigen aus.
Atypische Arbeitsbedingungen
Weiterführende Informationen
Grundlagen und Erhebungen
Die Ergebnisse auf dieser Seite beziehen sich (sofern nicht anders vermerkt) auf Menschen mit Behinderungen gemäss Gleichstellungsgesetz. Die genaue Definition und die Abgrenzung gegenüber anderen Definitionen von Behinderung finden Sie im untenstehenden Merkblatt zu Menschen mit Behinderungen.
Mehr zu diesem Thema
Weitere Informationen zu diesem Thema (Ergebnisse nach Geschlecht, zusätzliche Ergebnisse usw.) sind in den herunterladbaren Tabellen auf dieser Seite zu finden.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektionen Gesundheitsversorgung, Gesundheit der BevölkerungEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz