Ausgaben für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen

Die Finanzstatistik der armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen basiert auf dem Inventar und bildet die darin enthaltenen Leistungen in finanzieller Hinsicht ab. Sie weist die Ausgaben für die einzelnen Leistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden aus.

Detailliertere Angaben zur Finanzstatistik sind unter folgendem Link zu finden:

Um Personen davor zu bewahren, wirtschaftliche Sozialhilfe (Sozialhilfe im engeren Sinn) beziehen zu müssen, richten die Kantone vorgelagerte bedarfsabhängige Sozialleistungen aus. Wirtschaftliche Sozialhilfe und die vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen bilden zusammen die armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen.

Die Nettoausgaben für die wirtschaftliche Sozialhilfe nehmen seit 2019 laufend ab. Dieser Trend setzte sich auch 2022 fort, wobei der Rückgang im Vergleich zu den drei vorangehenden Jahren markanter ausfiel. Die nominale Abnahme um 253 Millionen Franken entspricht relativ gesehen einem Minus von 9,2% gegenüber dem Vorjahr. Die Nettoausgaben beliefen sich 2022 auf 2,5 Milliarden Franken (2021: 2,8 Mrd. Franken). Der starke Rückgang hängt eng mit der geringeren Anzahl Sozialhilfebeziehender (–3,1%) im Jahr 2022 sowie mit den durchschnittlichen jährlichen Nettoausgaben pro Bezügerin bzw. Bezüger zusammen, die nominal um 6,2% von 10 419 auf 9772 Franken pro Person gesunken sind.

Im Jahr 2022 gaben Bund, Kantone und Gemeinden rund 8,6 Milliarden Franken für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen aus. 64,2% davon (5,5 Mrd. Franken) entfielen auf die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, weitere 29,3% auf die wirtschaftliche Sozialhilfe (2,5 Mrd. Franken). Die Ausgaben für wirtschaftliche Sozialhilfe gingen deutlich stärker zurück als in den vergangenen Jahren (–9,2%).

Die Alters- und Invaliditätsbeihilfen, Arbeitslosenhilfen, Familienbeihilfen, Alimentenbevorschussungen und Wohnbeihilfen machten insgesamt 6,5% der Ausgaben aus (554 Mio. Franken). Mit Ausnahme der Alimentenbevorschussungen werden diese übrigen Leistungen nicht in allen Kantonen ausgerichtet.

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