Das System der sozialen Sicherheit sorgt für ein Einkommen, wenn die Erwerbstätigkeit oder die persönlichen Lebensumstände dieses nicht gewährleisten. Die entsprechenden Leistungen werden von verschiedenen Regimes (z.B. Sozialversicherungen und bedarfsabhängige Leistungen) auf verschiedenen Verwaltungsebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) erbracht.
Mit der Gesamtrechnung der sozialen Sicherheit können die Ausgaben für die soziale Sicherheit im Verhältnis zum Gesamtwachstum der Schweiz sowie die Herkunft der Einnahmen und das finanzielle Gewicht der einzelnen Risiken gesamthaft erfasst werden.
Zwischen 1996 und 2021 sind die Einnahmen aus der sozialen Sicherheit um 122,3 Milliarden Franken von 128,1 auf 250,4 Milliarden Franken gestiegen. Unter Berücksichtigung des Wirtschaftswachstums der Schweiz fällt die Zunahme nicht ganz so deutlich aus. Gemessen am BIP kletterten die Sozialeinnahmen von 28,1% im Jahr 1996 auf 33,9% im Jahr 2021. Die zusätzlichen Mittel bestehen hauptsächlich aus Sozialbeiträgen der geschützten Personen ohne Krankenkassenprämien (+31,1 Mrd. Franken), Sozialbeiträgen der Arbeitgeber (+30,1 Mrd. Franken) sowie Bundesbeiträgen (+21,1 Mrd. Franken). Die Kantonsbeiträge haben sich in diesen 25 Jahren um 19,7 Milliarden Franken erhöht. Ein Grossteil dieses Mehrbetrags wurde zur Finanzierung des Gesundheitssystems (+9,3 Mrd. Franken), zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (+2,4 Mrd. Franken), für Behindertenheime (+2,3 Mrd. Franken) und in geringerem Ausmass für wirtschaftliche Hilfe (inkl. wirtschaftliche Sozialhilfe; + 1,9 Mrd. Franken) verwendet. |
Zwischen 1996 und 2021 sind die Krankenkassenprämien gesamthaft um 158,0% von 10,6 auf 27,4 Milliarden Franken gestiegen. Die Vermögenserträge schwankten im gleichen Zeitraum zwischen 18,4 und 26,8 Milliarden Franken.
Zwischen 1996 und 2021 sind die Ausgaben für Sozialleistungen um 109,7 Milliarden Franken von 96,2 auf 205,9 Milliarden Franken gestiegen. Unter Berücksichtigung des Wirtschaftswachstums der Schweiz fällt die Zunahme nicht ganz so deutlich aus. Gemessen am BIP kletterten die Sozialausgaben von 21,1% im Jahr 1996 auf 27,9% im Jahr 2021. Am meisten zu diesem Anstieg beigetragen haben die Ausgaben für das Alter (+45,9 Mrd. Franken). Die Altersrenten der beruflichen Vorsorge und der AHV erhöhten sich um 24,8 bzw. 19,3 Milliarden Franken. Auch im Bereich Krankheit/Gesundheitsversorgung wuchsen die Ausgaben. Insgesamt wurden zusätzliche 39,4 Milliarden Franken aufgebracht, davon entfielen 19,5 Milliarden Franken auf die Krankenversicherung. Hauptgrund dafür ist die Bevölkerungsalterung: Der Anteil der 65-jährigen und älteren Personen an der Bevölkerung ist zwischen 1996 und 2021 von 14,9% auf 19,0% gestiegen. Die restlichen Sozialbereiche trugen weniger zum Anstieg der Sozialausgaben bei. Die Ausgaben für Invalidität nahmen um 6,1 Milliarden Franken und jene für Familie/Kinder um 4,7 Milliarden Franken zu. In der wirtschaftlichen Sozialhilfe erhöhten sich die Ausgaben von 1,0 auf 2,8 Milliarden Franken. |
Die der Sozialhilfe (auch wirtschaftliche Sozialhilfe) vorgelagerten bedarfsabhängigen Leistungen werden von den Kantonen für besondere Risiken ausgerichtet und reduzieren die Lasten der Sozialhilfe. Sie umfassen die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, die Alters- und Invaliditätsbeihilfen, die Arbeitslosenhilfe, die Familienbeihilfen, die Alimentenbevorschussung und die Wohnbeihilfen. Die Sozialhilfe wird von den Kantonen oder den Gemeinden ausgerichtet und ist das letzte Auffangnetz des Systems der sozialen Sicherheit. Die vorgelagerten bedarfsabhängigen Leistungen und die Sozialhilfe bilden zusammen die armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen.
Zwischen 2006 und 2021 sind die Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Rückerstattungen) für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen nominal von 5,5 auf 8,8 Milliarden Franken gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von 59%. Die Ausgaben waren im untersuchten Zeitraum nie rückläufig. Die tiefste jährliche Zuwachsrate wurde 2021 mit 0,7%, die höchste 2012 mit 6,1% verzeichnet. 2021 wurden 44,1% der Ausgaben für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen von den Kantonen getragen. 35% übernahmen die Gemeinden und 20,2% finanzierte der Bund. |
Zwischen 2006 und 2021 stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen um 22%. Die Empfängerquote dieser Leistungen nahm aufgrund des Bevölkerungswachstums weniger stark zu: Sie verzeichnete einen Anstieg von 8,9% im Jahr 2006 auf 9,3% im Jahr 2021.
2021 bezogen 48,6% der Bezügerinnen und Bezüger von armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen bundesrechtliche Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV. Ihr Anteil an den Ausgaben belief sich auf 62,1% (5,4 Mrd. Franken). An zweiter Stelle folgte die Sozialhilfe im engeren Sinn, die an 33,1% der Beziehenden ausgerichtet wurde und 31,5% der Ausgaben ausmachte (2,8 Mrd. Franken). Die anderen bedarfsabhängigen Leistungen wurden von 18,3% der Beziehenden in Anspruch genommen und entsprachen 6,4% der Ausgaben (0,6 Mrd. Franken). |
Zwischen 2010 und 2021 bezogen jährlich rund 700 000 Rentenleistungen der Invalidenversicherung (IV), von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung (ALV) oder von Sozialhilfe (SH). Die jährlichen Schwankungen sind in erster Linie auf die konjunkturbedingten Fluktuationen der Anzahl ALV-Taggeldbeziehenden zurückzuführen.
Die Zahl der Personen, die mehrere Leistungen gleichzeitig in Anspruch nahmen, verringerte sich zwischen 2010 und 2021. Am stärksten war der Rückgang bei Personen, die ALV-Taggelder kombiniert mit Sozialhilfeleistungen beziehen (33,0%). Die Zahl der Personen, die im selben Jahr ALV-Taggelder kombiniert mit einer IV-Rente erhielten, reduzierte sich zwischen 2010 und 2020 um 25,3% und legte zwischen 2020 und 2021 um 20,6% zu. Einzig die Zahl der Personen, die im selben Jahr Sozialhilfe und eine IV-Rente bezogen, erhöhte sich zwischen 2010 und 2021 (+13,9%).
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