Beziehende von Leistungen aus besonderen Gründen

In der 2. Säule (berufliche Vorsorge) und in der Säule 3a (Selbstvorsorge) kann das Altersguthaben unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in Kapitalform bezogen werden. Diese Seite befasst sich mit den folgenden zwei Leistungen aus besonderen Gründen:

  • Wohneigentumsförderung und
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Wohneigentumsförderung

Im Jahr 2022 haben 19 418 Personen eine Leistung der 2. Säule für die Wohneigentumsförderung bezogen. Der Medianbetrag der Kapitalbezüge lag bei 58 000 Franken. Männer bezogen einen medianen Betrag von rund 65 000 Franken, Frauen von 50 000 Franken.

Bei der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bezogen 36 590 Personen neu eine Leistung. Im Vergleich zur Wohneigentumsförderung wichen die Beträge nach Geschlecht weniger stark voneinander ab: Die Frauen bezogen einen medianen Betrag von 30 000 Franken, die Männer von 34 000 Franken.

Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Im Jahr 2022 bezogen 6186 Personen eine Kapitalleistung der 2. Säule zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Der mediane Kapitalbezug belief sich dabei auf 38 752 Franken. Das Verhältnis zwischen Männern und Frauen ist relativ ausgeglichen: Die Männer bezogen einen Medianbetrag von rund 40 000 Franken, die Frauen von etwas weniger als 37 000 Franken.

Knapp 1350 Personen haben im Hinblick auf die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit Kapital aus der Säule 3a bezogen. Bei den Frauen belief sich der Kapitalbezug auf 18 002 Franken (Median), bei den Männern auf 21 380 Franken (Median).

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