Altersleistungen

Auf dieser Seite finden sich Angaben zu den von den drei Säulen der schweizerischen Altersvorsorge ausgezahlten Altersleistungen.

Berücksichtigt sind alle Leistungen an Personen, die am 31. Dezember 2022 zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz zählten. Eine Person kann innerhalb eines bestimmten Jahres eine oder mehrere Leistungen der gleichen Säule beziehen (beispielsweise zwei Kapitalzahlungen aus der Säule 3a).

Anzahl der Leistungen aus dem Altersvorsorgesystem

Im Jahr 2022 wurden aus dem 3-Säulen-System der schweizerischen Altersvorsorge insgesamt 345 719 Altersleistungen ausbezahlt.

In der Schweiz liegt das gesetzliche Rentenalter für Frauen bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Leistungsbezüge müssen jedoch nicht zwingend bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters geltend gemacht werden, sondern sind in allen drei Säulen sowohl früher als auch später möglich:

  • Im Rahmen der AHV kann die Rente frühestens zwei Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen werden, der erste Rentenbezug kann aber auch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erfolgen.
  • In der beruflichen Vorsorge ist der Leistungsbezug ebenfalls sowohl vor als auch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters möglich (für beide Geschlechter: frühestens ab 58 Jahren und – bei Weiterführung einer Erwerbstätigkeit – spätestens mit 70 Jahren).
  • Leistungen aus der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) dürfen im Rahmen der Pensionierung frühestens fünf Jahre vor und müssen, bei weitergeführter Erwerbstätigkeit, spätestens fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen werden.
Anzahl neuer Altersleistungen, die durch das Altersvorsorgesystem ausgezahlt werden, im Jahr 2022

 

Rente

Kapital

Total

 

AHV

BV (PK und FZE)

BV (PK und FZE)

Säule 3a

 

Total (alle Altersgruppen)

97 373

46 274

67 790

134 282

345 719

Männer (alle Altersgruppen)

47 239

26 455

39 205

77 478

190 377

Frauen (alle Altersgruppen)

50 134

19 819

28 585

56 804

155 342

Männer (vor gesetzl. RA)

4 411

12 566

18 143

50 792

85 912

Frauen (vor gesetzl. RA)

4 128

8 403

13 308

35 836

61 675

Männer (gesetzliches RA)

37 081

12 490

15 836

17 664

83 071

Frauen (gesetzliches RA)

39 688

8 907

10 485

14 393

73 473

Männer (nach gesetzl. RA)

5 747

1 399

5 226

9 022

21 394

Frauen (nach gesetzl. RA)

6 318

2 509

4 792

6 575

20 194

Bemerkungen:
AHV = Alters- und Hinterlassenenversicherung (hier nur Altersversicherung relevant)
BV = Berufliche Vorsorge
PK = Pensionskassen
FZE = Freizügigkeitseinrichtungen
RA = Rentenalter
Quellen: BFS – Neurentenstatistik (NRS), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Version vom 24.11.2023

© BFS 2023

Die meisten Personen beziehen ihre erste AHV-Rente bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. 2022 war dies bei knapp 79% der neuen AHV-Leistungen der Fall. Rund 9% der AHV-Leistungen wurden vorbezogen.

Im Jahr 2022 wurden über 45% der Neurenten und 46% der Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen. Lediglich rund 8% der Neurenten und 15% der in Kapitalform ausgezahlten Leistungen der beruflichen Vorsorge wurden nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen.

In der Säule 3a wurden knapp 65% der Kapitalleistungen vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausbezahlt und lediglich 12% danach.

Höhe der Neurenten aus der AHV und der beruflichen Vorsorge

2022 lag der monatliche Medianbetrag der Neurenten der AHV bei 1810 Franken. Medianwert bedeutet, dass 50% der ausbezahlten Renten höher und 50% tiefer sind. Die AHV-Renten, die vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen wurden, lagen erwartungsgemäss etwas tiefer als die Renten, die mit 65 bzw. 64 Jahren geltend gemacht wurden.

In der beruflichen Vorsorge (BV) verzeichneten Männer, die vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erstmals eine Rente bezogen, die höchste monatliche Medianrente (2567 Franken), gefolgt von den Leistungen an Männer, die beim Bezug der ersten Rente über 65 Jahre alt waren (2278 Franken). Am tiefsten waren die monatlichen Medianrenten mit 1731 Franken bei den Männern, die ihre Leistung bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen.

Bei den Frauen waren die monatlichen Medianrenten aus der 2. Säule dann am höchsten, wenn sie nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erstmals bezogen wurden (1508 Franken), gefolgt von jenen, die vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters von 64 Jahren geltend gemacht wurden (1390 Franken). Die tiefste monatliche Medianrente bezogen, analog zu den Männern, jene Frauen, die ihre Rente mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen haben (1027 Franken).

Höhe der Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a

Bei den Männern fielen jene medianen Kapitalleistungen am höchsten aus, die nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen wurden (180 839 Franken). An zweiter Stelle folgen die vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogenen Kapitalleistungen (159 164 Franken). Die niedrigsten Kapitalleistungen wurden an Männer ausbezahlt, die diese bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen (143 046 Franken).

Bei den Frauen zeigt sich die gleiche Situation: Die höchsten Kapitalleistungen erhielten Frauen, die sie nach dem gesetzlichen Rentenalter geltend machten (81 897 Franken), gefolgt von den Frauen, die sie vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen (63 257 Franken). Die niedrigsten Kapitalleistungen wurden bei den Frauen verzeichnet, die ihr Kapital bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen (61 055 Franken).

Bei den Kapitalbezügen aus der Säule 3a hingegen sind keine deutlichen Unterschiede nach Bezugszeitpunkt (vor oder nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters) festzustellen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Kapitalbezüge bei den Männern auf 44 104 Franken (Median) und bei den Frauen auf 38 860 Franken (Median).

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