Auf dieser Seite finden sich Angaben zu den Personen, die Altersleistungen aus den drei Säulen der schweizerischen Altersvorsorge bezogen haben.
Es handelt sich um individuelle Informationen zu den Personen, die am 31. Dezember des Beobachtungsjahrs zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz zählten. Wenn eine Person im selben Jahr mehr als eine Leistung aus der gleichen Säule bezieht, werden die Summen addiert. Zu beachten ist, dass hier Einzelpersonen betrachtet werden. Die kumulierte Summe für die Haushalte lässt sich im Rahmen der Neurentenstatistik nicht ermitteln.
Anzahl der Neubeziehenden von Leistungen der beruflichen Vorsorge
Im Jahr 2022 haben 228 418 Personen mindestens eine neue Altersleistung aus dem Altersvorsorgesystem bezogen.
Bei den Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Verhältnis zwischen Männern und Frauen relativ ausgeglichen. Bei den Leistungsbezügen aus der 2. und der 3. Säule ist hingegen ein höherer Männeranteil zu verzeichnen. Die deutlichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern sind zu einem grossen Teil auf unterschiedliche Erwerbsbiografien zurückzuführen (familiär bedingte Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit der Frauen).
Anzahl neue Beziehende von Leistungen aus dem Altersvorsorgesystem, 2022
Rente
Kapital
Total 1)
AHV
BV (PK und FZE)
BV (PK und FZE)
Säule 3a
Total (alle Altersgruppen)
97 373
45 290
63 259
121 343
228 418
Männer (alle Altersgruppen)
47 239
25 775
35 896
69 476
122 179
Frauen (alle Altersgruppen)
50 134
19 515
27 363
51 867
106 239
1) Diese Spalte zeigt die Gesamtzahl der Begünstigten pro Zeile. Personen, welche im selben Jahr mehrere Leistungen bezogen haben, werden nur einmal gezählt.
Bemerkungen: AHV = Alters- und Hinterlassenenversicherung (hier nur Altersversicherung relevant) BV = Berufliche Vorsorge PK = Pensionskassen FZE = Freizügigkeitseinrichtungen
Quellen: BFS – Neurentenstatistik (NRS), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Version vom 24.11.2023
Höhe der Neurenten aus der AHV und der beruflichen Vorsorge pro beziehende Person
Im Jahr 2022 belief sich der monatliche Medianbetrag der Neurenten aus der AHV auf 1810 Franken, jener der Neurenten aus der beruflichen Vorsorge (BV) auf 1744 Franken. Konkret betrug der Medianbetrag bei den Frauen 1237 Franken und bei den Männern 2128 Franken.
Höhe der Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a
Die Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a folgen dem gleichen Trend wie die Rentenleistungen der 1. und der 2. Säule. Bei den Männern wurden höhere Kapitalbezüge verzeichnet als bei den Frauen.
Im Jahr 2022 bezogen die Männer mediane Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge in der Höhe von 175 769 Franken, die Frauen von 70 978 Franken.
In der Säule 3a beliefen sich die medianen Kapitalbezüge bei den Männern auf 49 008 Franken und bei den Frauen auf 41 614 Franken.
Neubeziehende von Altersleistungen einer Pensionskasse, nach Kombinationen der Leistungen und Geschlecht
Wie die nachfolgende Grafik zeigt, haben im Jahr 2022 insgesamt 44% der Personen, die neu eine Altersleistung einer Pensionskasse erhielten, ausschliesslich eine Rente bezogen, 37% ausschliesslich Kapital und 19% eine Kombination aus beiden. Die Frauen bezogen häufiger ausschliesslich eine Rente als die Männer (49% gegenüber 39%). Die Männer hingegen bezogen häufiger sowohl Kapital als auch eine Rente als die Frauen (23% gegenüber 14%).
Die Alterung der Bevölkerung und die Veränderung in der Altersstruktur gewinnen in den nächsten Jahrzehnten an Bedeutung. Die demografische Entwicklung wird durch drei Faktoren geprägt: tiefe Fruchtbarkeit, steigende Lebenserwartung und Immigration von jungen Personen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Thema Bevölkerung unter folgendem Link:
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Bevölkerungsstruktur in der Schweiz massgeblich verändert. Die demografische Alterung der Bevölkerung der Schweiz wirkt sich auf zahlreiche Bereiche des Zusammenlebens aus. Im Zentrum der gesellschaftspolitischen Diskussion stehen dabei insbesondere Gesundheitsthemen, Fragen von Erwerb und Ruhestand sowie die Altersvorsorge.
Der Gender Pension Gap entspricht dem prozentualen Unterschied der durchschnittlichen Renten zwischen Frauen und Männern der ständigen Wohnbevölkerung ab 65 Jahren.