Kantons-, Bezirks- und Gemeindeergebnisse - kartographisch visualisiert
Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp
Erwerbsersatzgesetz (Vaterschaftsurlaub): Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp (Ja in %)
Stadt-Land*
Deutsche Schweiz
Französische Schweiz
Italienische Schweiz
Schweiz
Städtisch
Kernstadt
69.9
80.6
68.4
72.1
übriger städtischer Raum
54.7
77.5
67.0
59.9
Intermediär
50.1
74.5
66.2
56.2
Ländlich
43.8
72.2
64.3
51.5
Total
55.0
76.5
66.9
60.3
* Die hier verwendete Aufteilung der Gemeinden basiert auf der «Stadt/Land-Typologie 2012» des BFS, welche die bisherige Stadt-Land-Definition von 2000 abgelöst hat. Zusätzlich werden im städtischen Gebiet die Kernstädte separat ausgewiesen, da sich deren Stimmverhalten erfahrungsgemäss oft deutlich von den übrigen (städtischen) Gemeinden abhebt. Die Gemeinden in der Kategorie "intermediär" weisen sowohl städtische wie ländliche Merkmale auf. Definitionen und genauere Angaben dazu finden sich am Ende der Seite unter «verwandte Themen».
Auch wenn sich die Stadt-/Land-Typologie 2012 teilweise an der bisherigen Typologie orientiert, so sind die beiden nicht 1:1 vergleichbar und nahtlose Zeitreihen können nicht erstellt werden. Soweit möglich, wurden die Abstimmungsergebnisse der früheren Vergleichsabstimmungen anhand der neuen Typologie dargestellt. Für Abstimmungen vor 2010 ist dies jedoch nicht möglich. Der Vergleich des Stadt-Land-Gegensatzes ist deshalb mit Vorsicht zu interpretieren.
Provisorische Ergebnisse
Quelle: BFS/Abstimmungsstatistik
Vorlage
Erwerbstätige Mütter haben nach der Geburt ihres Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Väter hingegen haben von Gesetzes wegen Anrecht auf einen oder zwei freie Tage.
Die Vorlage sieht die Einführung eines zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs vor. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden. Der Erwerbsausfall während des Vaterschaftsurlaubs wird entschädigt. Die Entschädigung wird gleich festgelegt wie bei Frauen im Mutterschaftsurlaub: Sie beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt die Kosten des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs bei Inkrafttreten der Vorlage auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr. Finanziert werden diese Kosten wie beim Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO), also überwiegend mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Die Initiative verlangt einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub. Sie wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Vorlage für einen zwei wöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt. Weil gegen diese Vorlage ein Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.
Durch die Addition gerundeter Werte können minime Rundungsdifferenzen vorkommen.
* Für Definitionen und Erklärungen vgl. die Aufteilung in städtische und ländliche Gebiete anhand der Agglomerationsdefinition des BFS. Quelle: BFS/Abstimmungsstatistik