Kantons-, Bezirks- und Gemeindeergebnisse - kartographisch visualisiert
Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp
Initiative «Für eine massvolle Zuwanderung»: Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp (Ja in %)
Stadt-Land*
Deutsche Schweiz
Französische Schweiz
Italienische Schweiz
Schweiz
Städtisch
Kernstadt
25.1
26.2
51.6
27.1
übriger städtischer Raum
39.2
30.7
52.8
38.0
Intermediär
44.6
33.0
55.2
42.4
Ländlich
51.1
37.3
54.9
47.8
Total
39.5
31.4
53.2
38.3
* Die hier verwendete Aufteilung der Gemeinden basiert auf der «Stadt/Land-Typologie 2012» des BFS, welche die bisherige Stadt-Land-Definition von 2000 abgelöst hat. Zusätzlich werden im städtischen Gebiet die Kernstädte separat ausgewiesen, da sich deren Stimmverhalten erfahrungsgemäss oft deutlich von den übrigen (städtischen) Gemeinden abhebt. Die Gemeinden in der Kategorie "intermediär" weisen sowohl städtische wie ländliche Merkmale auf. Definitionen und genauere Angaben dazu finden sich am Ende der Seite unter «verwandte Themen».
Auch wenn sich die Stadt-/Land-Typologie 2012 teilweise an der bisherigen Typologie orientiert, so sind die beiden nicht 1:1 vergleichbar und nahtlose Zeitreihen können nicht erstellt werden. Soweit möglich, wurden die Abstimmungsergebnisse der früheren Vergleichsabstimmungen anhand der neuen Typologie dargestellt. Für Abstimmungen vor 2010 ist dies jedoch nicht möglich. Der Vergleich des Stadt-Land-Gegensatzes ist deshalb mit Vorsicht zu interpretieren.
Provisorische Ergebnisse
Quelle: BFS/Abstimmungsstatistik
Vorlage
Zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gilt die Personenfreizügigkeit. Sie erlaubt es EU-Bürgerinnen und -Bürgern, unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz zu leben, zu arbeiten und zu studieren; für Schweizerinnen und Schweizer gilt dasselbe in Bezug auf die EU. Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) gehört zu sieben bilateralen Abkommen, die die Schweiz und die EU als Paket ausgehandelt haben (Bilaterale I). Die Bilateralen I ermöglichen der Schweizer Wirtschaft einen direkten Zugang zum europäischen Markt. Wird das FZA gekündigt, so treten automatisch auch die anderen sechs Abkommen ausser Kraft (Guillotine-Klausel). Aufgrund der Coronakrise wurde die Personenfreizügigkeit vorübergehend eingeschränkt.
Die Initiative will die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden. Wird die Initiative angenommen, muss der Bundesrat das FZA innerhalb von zwölf Monaten durch Verhandlungen mit der EU ausser Kraft setzen. Gelingt dies nicht, muss der Bundesrat das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen. In diesem Fall würde die Guillotine-Klausel zur Anwendung kommen: Auch die sechs anderen Abkommen der Bilateralen I würden automatisch wegfallen. Die Initiative verbietet es der Schweiz zudem, neue völkerrechtliche Verpflichtungen einzugehen, die ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren.
Durch die Addition gerundeter Werte können minime Rundungsdifferenzen vorkommen.
* Für Definitionen und Erklärungen vgl. die Aufteilung in städtische und ländliche Gebiete anhand der Agglomerationsdefinition des BFS. Quelle: BFS/Abstimmungsstatistik