Direkte Bundessteuer (Kinderabzüge)

Kantons-, Bezirks- und Gemeindeergebnisse - kartographisch visualisiert

Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp

Direkte Bundessteuer (Kinderabzüge): Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp (Ja in %)
Stadt-Land* Deutsche Schweiz Französische Schweiz Italienische Schweiz Schweiz
Städtisch
Kernstadt 32.0 43.7 52.3 35.8
übriger städtischer Raum 33.4 50.6 52.9 37.7
Intermediär 31.7 48.9 51.3 36.2
Ländlich 30.2 47.8 50.8 35.3
Total 32.3 48.5 52.0 36.8
* Die hier verwendete Aufteilung der Gemeinden basiert auf der «Stadt/Land-Typologie 2012» des BFS, welche die bisherige Stadt-Land-Definition von 2000 abgelöst hat. Zusätzlich werden im städtischen Gebiet die Kernstädte separat ausgewiesen, da sich deren Stimmverhalten erfahrungsgemäss oft deutlich von den übrigen (städtischen) Gemeinden abhebt. Die Gemeinden in der Kategorie "intermediär" weisen sowohl städtische wie ländliche Merkmale auf. Definitionen und genauere Angaben dazu finden sich am Ende der Seite unter «verwandte Themen».

Auch wenn sich die Stadt-/Land-Typologie 2012 teilweise an der bisherigen Typologie orientiert, so sind die beiden nicht 1:1 vergleichbar und nahtlose Zeitreihen können nicht erstellt werden. Soweit möglich, wurden die Abstimmungsergebnisse der früheren Vergleichsabstimmungen anhand der neuen Typologie dargestellt. Für Abstimmungen vor 2010 ist dies jedoch nicht möglich. Der Vergleich des Stadt-Land-Gegensatzes ist deshalb mit Vorsicht zu interpretieren.

Provisorische Ergebnisse

Quelle: BFS/Abstimmungsstatistik

Vorlage

Eltern können bei den Steuern Kinderabzüge beanspruchen. Bei der direkten Bundessteuer steht ihnen für jedes Kind ein Abzug von 6500 Franken vom Einkommen zu. Lassen sie ihr Kind etwa in einer Kindertagesstätte (Kita) betreuen, weil sie arbeiten, so kommt für diese Drittbetreuung noch ein Abzug von maximal 10 100 Franken pro Kind hinzu. Auf Bundes- und Kantonsebene sind weitere Abzüge möglich.

Bundesrat und Parlament wollen bei der direkten Bundessteuer den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10 100 auf 25 000 Franken pro Kind erhöhen. Sie wollen dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, und zu- gleich dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die Erhöhung dieses Abzugs führt zu jährlich wiederkehrenden Steuerausfällen von grob geschätzt 10 Millionen Franken. Das Parlament hat zudem beschlossen, den allgemeinen Kinderabzug von 6500 auf 10 000 Franken zu erhöhen. Es will Familien unabhängig von der Betreuungsform entlasten. Das führt zu zusätzlichen Steuerausfällen, die vor der Coronakrise auf 370 Millionen Franken geschätzt wurden. Infolge der Coronakrise dürften sie vorübergehend tiefer ausfallen, bezogen auf das Steuerjahr 2021 um schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken. Da die Kantone an den Einnahmen der direkten Bundessteuer beteiligt sind, entfallen gut 20 Prozent der gesamten Mindereinnahmen auf sie. Die Erhöhung der Abzüge kommt jenen fast 60 Prozent der Familien zugute, welche die direkte Bundessteuer bezahlen müssen.

Weiterführende Informationen

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