Die Ehe ist das Bündnis zwischen einem Mann und einer Frau unter den vom Gesetz festgelegten Bedingungen. Eheschliessungen verändern die Bevölkerungsstruktur (Zivilstandsänderung) und beeinflussen die Geburtenhäufigkeit in der Schweiz, denn Ehepaare verzeichnen die meisten Geburten. Bei den Eheschliessungen wird zwischen Erstheirat und Wiederverheiratung unterschieden:
- Die Erstheirat ist das Bündnis zwischen einem ledigen Mann und einer ledigen Frau. Diese Art von Bündnis macht heute die Mehrheit der Eheschliessungen aus.
- Als Wiederverheiratung gilt eine Eheschliessung, bei der die Ehepartnerin und/oder der Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat geschieden oder verwitwet sind.
Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.