Arbeitszeiten (Nacht- und Wochenendarbeit, Arbeit auf Abruf)

Im Jahr 2022 arbeiteten 8,3% der Arbeitnehmenden (ohne Lehrlinge) auf Abruf. Diese Arbeitsform ist bei erwerbstätigen Personen im Rentenalter und bei 15- bis 24-Jährigen am stärksten verbreitet (27,7% bzw. 15,5%). Frauen sind etwas häufiger auf Abruf tätig als Männer (9,6% gegenüber 7,0%).

Knapp jede vierte erwerbstätige Person (ohne Lehrlinge) arbeitet regelmässig samstags und jede sechste regelmässig sonntags (26,5% bzw. 15,8%). Auch die Wochenendarbeit findet bei Personen im Rentenalter (samstags: 32,6%; sonntags: 18,2%) und bei 15- bis 24-Jährigen (samstags: 32,7%; sonntags: 19,3%) häufig statt. Frauen sind öfter am Wochenende tätig als Männer (samstags: 29,5% gegenüber 23,9%; sonntags: 17,6% gegenüber 14,1%).

Darüber hinaus arbeiten 16,7% der Erwerbstätigen (ohne Lehrlinge) regelmässig abends, d.h. zwischen 19.00 Uhr und Mitternacht, und 5,6% der Erwerbstätigen leisten regelmässig Nachtarbeit, d.h. sie arbeiten zwischen Mitternacht und 6.00 Uhr. Während Frauen etwas häufiger abends arbeiten (17,6% gegenüber 15,9% bei den Männern), ist es bei der Nachtarbeit umgekehrt (6,1% der Männer gegenüber 5,0% der Frauen).

Im Jahr 2022 gaben insgesamt 15,9% der Arbeitnehmenden (ohne Lehrlinge) an, im Schichtbetrieb zu arbeiten. Etwas mehr als die Hälfte (54,1%) der Schichtarbeitenden sind üblicherweise zu wechselnden Arbeitszeiten tätig, d.h. tagsüber und / oder abends sowie nachts (27,1% der Schichtarbeitenden bzw. 4,3% der Arbeitnehmenden) oder tagsüber und abends (27,0% der Schichtarbeitenden bzw. 4,3% der Arbeitnehmenden).
Schichtarbeit mit rotierenden Arbeitszeiten ist insbesondere bei Bedienerinnen und Bedienern von Anlagen und Maschinen und in Montageberufen sowie bei Dienstleistungs- und Verkaufsberufen stark verbreitet, bei Führungskräften hingegen sehr selten. Drei Wirtschaftsbranchen verzeichnen überdurchschnittlich hohe Anteile an Schichtarbeitenden: Verkehr und Lagerei, Gesundheits- und Sozialwesen sowie das Gastgewerbe.

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