Gesetzliche Grundlagen und Datenschutz

Die gesetzlichen Grundlagen des UID-Registers basieren auf dem Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) und der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV).



Rechte von Unternehmen

Unternehmen haben grundsätzlich das Recht, beim BFS Auskunft über Ihre UID-Daten zu verlangen. Sie können ihre eigenen (öffentlichen und nichtöffentlichen) UID-Daten vollständig einsehen. Dazu erhalten sie vom BFS einen persönlichen, passwortgeschützten Zugriff auf das UID-Register. Sollten Daten falsch veröffentlicht werden, können sie vom BFS oder der zuständigen UID-Stelle (Verwaltung) eine Berichtigung der Daten einfordern.
Von den UID-Einheiten sind maximal die Kernmerkmale öffentlich. Alle weiteren Merkmale sind nur der Verwaltung zugänglich.
Wenn ein Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit beendet und als gelöscht gemeldet wird, wird es mit dem Status «gelöscht» während zehn Jahren weiterhin im UID-Register veröffentlicht. Wird die Tätigkeit wiederaufgenommen, kann die UID unter bestimmten Voraussetzungen reaktiviert werden.

Rechte und Pflichten von UID-Stellen

UID-Stellen haben zusätzlich zu den Kernmerkmalen von Unternehmen (Name, Adresse etc.) auch Zugriff auf die Zusatzmerkmale, die der genaueren Beschreibung der UID-Einheiten dienen (z.B. die wirtschaftliche Tätigkeit). Sie werden vom BFS über Neueinträge sowie Änderungen von Einträgen im UID-Register informiert.

Es wird unterschieden zwischen UID-Stellen mit umfassenden Pflichten und UID-Stellen mit reduzierten Pflichten:

  • UID-Stellen mit umfassenden Pflichten haben gegenüber dem BFS sowohl Verwendungs- wie auch Meldepflichten. Zu den Verwendungspflichten gehören die Anerkennung der UID als Identifikator, deren Führung in den Datensammlungen sowie die Nutzung der UID in der Kommunikation. Ausserdem melden UID-Stellen mit umfassenden Pflichten dem BFS neue UID-Einheiten, Mutationen von UID-Daten sowie die Löschung von UID-Einheiten.
  • UID-Stellen mit reduzierten Pflichten müssen die UID als Identifikator anerkennen. Das bedeutet, dass sich UID-Einheiten im Kontakt mit diesen Stellen mit der UID identifizieren können. UID-Stellen mit reduzierten Pflichten sind von der Führung und Verwendung der UID sowie der Meldung neuer UID-Einheiten ausgenommen. Diese Aufgaben einer UID-Stelle können sie hingegen auf freiwilliger Basis ausüben.

Datenschutz und Datensicherheit

Nur bestimmte vom UID-Register geführte Daten sind der Öffentlichkeit zugänglich. Die Zugriffsberechtigung für diese Daten wurde vom Gesetzgeber mittels dreier Merkmalskategorien geregelt.

  • Die Kernmerkmale einer publizierten UID-Einheit (wie Unternehmensname, -Adresse) können eingesehen werden.
  • Die Zusatzmerkmale sind ausschliesslich von der UID-Einheit selbst und von berechtigten Verwaltungsstellen einsehbar.
  • Die Systemmerkmale sind nur dem BFS zugänglich.

Die UID-Stellen sind verantwortlich, die UID-Daten ordnungsgemäss zu führen und zu verwenden. Es gelten die eidgenössischen und kantonalen Datenschutzbestimmungen. Zudem sind sie gemäss UIDG verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen für den Schutz und die Sicherheit der Daten in ihrem Bereich zu treffen.
Das BFS gewährleistet die Datensicherheit des UID-Registers und ist für den Schutz der dort geführten Daten verantwortlich. Es stellt den UID-Stellen eine standardisierte Schnittstelle zur Meldung und Abfrage von Daten zur Verfügung.
Die UID-Daten dürfen nur zum gesetzlich vorgesehen Zweck verwendet werden. Um das Abrufen grosser Datenmengen aus dem UID-Register zu verhindern, beschränken sich Online-Abfragen auf eine einzelne UID-Einheit pro Abfrage. Dies hat zum Ziel, Massenabfragen zum Sammeln von Adressen zu privaten und kommerziellen Zwecken zu verhindern. Die UID-Gesetzgebung sieht aber vor, dass im Rahmen einer Sammelabfrage mehrere UID-Einheiten abgefragt werden können. Für eine Sammelabfrage muss ein schriftlicher Antrag an das BFS gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Gesetze

Kontakt

Bundesamt für Statistik Unternehmens-Identifikationsnummer
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 800 20 20 10

Von Montag bis Freitag
08.30–11.30 und 14.00–16.00

uid@bfs.admin.ch

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/register/unternehmensregister/unternehmens-identifikationsnummer/allgemeines-uid/gesetz-datenschutz.html