Die kantonalen Parlamentswahlen finden grundsätzlich alle vier Jahre statt. Einzig die Kantone Genf, Freiburg, Jura und Waadt wählen alle fünf Jahre. Die Parlamentsmitglieder werden in der Regel nach dem Proporzverfahren gewählt: Die Sitze werden im Verhältnis zu den erhaltenen Stimmen auf die verschiedenen Listen verteilt. Das Parlament setzt sich je nach Kanton aus 50 bis 180 Mitgliedern zusammen.
Hier finden Sie Informationen zu den kantonalen Parlamentswahlen, namentlich zur Mandatsverteilung nach Partei, Kanton und Geschlecht sowie zu den Parteistärken.
1 Im Jahr 2021 fusionierte die CVP mit der BDP unter der Bezeichnung «Die Mitte» 2 Die 50 Mitglieder des Grossen Rats von Appenzell Innerrhoden können keiner Partei zugeordnet werden. Deshalb gibt es eine Differenz zwischen der Summe der gewählten Parteiabgeordneten und der Gesamtsumme aller Abgeordneten.
Stand am Wahltag. Veränderungen aufgrund von Rücktritten, Parteiwechseln u.a. sind nicht enthalten. Wahlen berücksichtigt bis 21.04.2024.
1 Im Jahr 2021 fusionierte die CVP mit der BDP unter der Bezeichnung «Die Mitte». 2 Die 50 Mitglieder des Grossen Rats von Appenzell Innerrhoden können keiner Partei zugeordnet werden. Deshalb gibt es eine Differenz zwischen Summe der gewählten Parteiabgeordneten und der Gesamtsumme aller Abgeordneten.
Stand am Wahltag. Veränderungen aufgrund von Rücktritten, Parteiwechseln u.a. sind nicht enthalten. Wahlen berücksichtigt bis 21.04.2024.
Quelle: BFS, Statistik der kantonalen Wahlen
Parteistärken
Die Parteistärken bei kantonalen Parlamentswahlen stehen in zwei Varianten zur Verfügung, die sich durch die unterschiedliche Behandlung der gemeinsamen Wahllisten mehrerer Parteien (Mischlisten) unterscheiden. Diese werden entweder unter Übrige subsumiert oder deren Stimmenanteile werden - anhand der Kandidatenstimmen - auf die beteiligten Parteien verteilt.