Die kantonalen Regierungswahlen finden grundsätzlich alle vier Jahre statt. Einzig in den Kantonen Genf, Freiburg, Jura und Waadt wird alle fünf Jahre und im Kanton Appenzell Innerrhoden jedes Jahr eine Erneuerungswahl durchführt.
Die Exekutiven setzen sich je nach Kanton aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammen. Die Regierungsmitglieder werden nach dem Majorzsystem gewählt, ausser im Kanton Tessin, der das Proporzverfahren anwendet.
Hier finden Sie Informationen zu den Kantonsregierungen, d.h. Angaben zur Sitzverteilung nach Partei, Kanton und Geschlecht.