Änderung des Covid-19-Gesetzes

Kantons-, Bezirks- und Gemeindeergebnisse - kartographisch visualisiert

Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp

Änderung des Covid-19-Gesetzes : Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp (Ja in %)
Stadt-Land Deutsche Schweiz Französische Schweiz Italienische Schweiz Schweiz
Städtisch
Kernstadt 72.6 71.7 59.5 71.7
Übriger städtischer Raum 62.2 68.5 58.1 63.3
Intermediär 56.4 64.1 55.7 58.0
Ländlich 49.1 57.8 54.9 51.3
Total 61.0 66.1 57.6 61.9
Die hier verwendete Aufteilung der Gemeinden basiert auf der «Stadt/Land-Typologie 2012» des BFS, welche die vorherige Stadt-Land-Definition von 2000 abgelöst hat. Zusätzlich werden im städtischen Gebiet die Kernstädte separat ausgewiesen, da sich deren Stimmverhalten erfahrungsgemäss oft deutlich von den übrigen (städtischen) Gemeinden abhebt. Die Gemeinden in der Kategorie "intermediär" weisen sowohl städtische wie ländliche Merkmale auf.

Auch wenn sich die Stadt-/Land-Typologie 2012 teilweise an der Typologie von 2000 orientiert, so sind die beiden nicht 1:1 vergleichbar und nahtlose Zeitreihen können nicht erstellt werden. Soweit möglich, wurden die Abstimmungsergebnisse der früheren Vergleichsabstimmungen anhand der neuen Typologie dargestellt. Für Abstimmungen vor 2010 ist dies jedoch nicht möglich. Der Vergleich des Stadt-Land-Gegensatzes ist deshalb mit Vorsicht zu interpretieren.

Quelle: BFS/Abstimmungsstatistik

Vorlage

Am 18. Juni 2023 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes ab.

Das Coronavirus bleibt unberechenbar. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder gefährliche Virusvarianten entstehen. Das Parlament hat deshalb die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So können die Behörden im Notfall rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen.

Es können etwa weiterhin Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen importiert und verwendet werden, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Der Bund kann weiterhin ein Covid-Zertifikat ausstellen, insbesondere falls dies für Auslandreisen wieder nötig wäre. Er kann zudem die Arbeitgeber verpflichten, besonders gefährdete Personen zu schützen und beispielsweise von zuhause aus arbeiten zu lassen. Die aktuell deaktivierte SwissCovid-App kann bei Bedarf reaktiviert werden. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen. Würde die Verlängerung abgelehnt, würden diese Bestimmungen Mitte Dezember 2023 ausser Kraft treten.

Thematisch ähnliche frühere Vorlagen

  • Änderung des Covid-19-Gesetzes (2021)
  • Covid-19-Gesetz (2021)

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Die Abstimmungs-App von Bund und Kantonen:

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