Als üblicher Arbeitsort gilt gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) der Ort, an dem mindestens 50% der Arbeitszeit geleistet wird, unabhängig von der Art der Arbeit. Teleheimarbeit wird geleistet, wenn mit dem Arbeit- oder Auftraggeber von zu Hause aus Daten via Internet ausgetauscht werden.
In rund zwanzig Jahren hat Teleheimarbeit beständig an Bedeutung gewonnen. Vor der Covid-19-Pandemie betraf sie ein Viertel aller Erwerbstätigen. Von 2001 bis 2019 hat sich der Anteil der Erwerbstätigen, die zumindest gelegentlich, d.h. mindestens einmal innerhalb der letzten vier Wochen vor der Befragung, Telearbeit geleistet haben, von 6,6% auf 24,6% der Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden erhöht. In den Jahren 2020 und 2021 ist dieser Anteil pandemiebedingt signifikant gestiegen: 2020 belief er sich auf 34,1% und 2021 auf 39,6%, was nahezu 1,8 Millionen Personen entspricht. Erst nach der Krise wird sich zeigen, inwieweit die Erfahrungen mit der Telearbeit in den Jahren 2020 und 2021 den allgemeinen Teleheimarbeitstrend beeinflusst haben.
Je nach Dauer und Regelmässigkeit der zu Hause geleisteten Arbeitszeit lassen sich drei Kategorien von Telearbeit unterscheiden. Erwerbstätige der ersten Kategorie, die normalerweise, d.h. während mehr als 50% der Arbeitszeit, Teleheimarbeit leisten, sind nach wie vor in der Minderheit. 2001 belief sich ihr Anteil auf weniger als 1%, 2019 auf 3% und 2020 auf 4,3%. Personen der zweiten Kategorie, die regelmässig, aber weniger als 50% der Arbeitszeit Teleheimarbeit leisten, machten 2019 insgesamt 10,6% und 2020 insgesamt 12,8% der erwerbstätigen Bevölkerung aus. Die dritte Kategorie, d.h. die Personen, die gelegentlich Teleheimarbeit leisten, ist zwischen 2019 und 2020 am stärksten gewachsen. Sie hat sich von 11% auf 17,1%, der erwerbstätigen Bevölkerung (767 000 Personen) erhöht. Aufgrund des Bruchs in der Zeitreihe (vgl. Methodik) können für 2021 keine detaillierten Ergebnisse publiziert werden.
Beim üblichen Arbeitsort der Erwerbstätigen verändert sich die Situation nur langsam. Acht von zehn Personen arbeiten an einem festen Arbeitsort ausserhalb der Privatwohnung. Sowohl 2010 als auch 2019 leisteten weniger als 5% der Erwerbstätigen normalerweise (über 50% der Arbeitszeit) Heimarbeit, egal, ob mit oder ohne Telearbeit. 2020 waren es 6%. Die Privatwohnung gewinnt also vor allem als zweiter Arbeitsort an Bedeutung.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung geht die Heimarbeit ohne Telearbeit zugunsten der Teleheimarbeit zurück. Während 2001 insgesamt 26,8% der Erwerbstätigen ohne Telearbeit zu Hause arbeiteten, waren es 2020 nur noch 7,5%.
Weitere Daten sind unter dem Reiter «Tabellen» zu finden. Sie zeigen unter anderem, dass der Anteil der Teleheimarbeitenden je nach Wirtschaftszweig stark variiert und dass zwischen der Bildungsstufe und der Telearbeit insofern ein enger Zusammenhang besteht, als gut ausgebildete Personen häufiger Telearbeit leisten. Da Telearbeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert, sind die Daten zur Teleheimarbeit unter dem Reiter «Tabellen» auch nach Geschlecht, Familientyp bzw. Kinder im Haushalt ausgewiesen.
Methodologie
Der Begriff «Telearbeit» verweist auf neue Formen der Arbeitsorganisation, die darin bestehen, den Arbeitsplatz anhand der Möglichkeiten, die das Internet sowie die festen und mobilen Breitbandnetze bieten, flexibler zu gestalten.
Anhand der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) lässt sich nachvollziehen, ob sich der Ort, an dem Erwerbspersonen üblicherweise (mehr als 50% der Arbeitszeit) arbeiten, verändert. 2001, 2004 und jährlich seit 2013 lässt sich ermitteln, ob die Heimarbeit Telearbeit im engen Sinne ist oder nicht. Teleheimarbeit wird definiert als Arbeit in der Privatwohnung, bei der das Internet zum Datenaustausch mit dem Arbeit- oder Auftraggeber genutzt wird.
Der Arbeitsort bezieht sich grundsätzlich auf die «normale» Situation, das heisst ohne Einbezug der Covid-19-Pandemie. Es ist gut möglich, dass 2020 einige Personen den Arbeitsort während der Schutzmassnahmen gegen Covid-19 angegeben haben. Die Zeitreihe zwischen 2019 und 2020 könnte daher verfälscht sein. Im Jahr 2021 wurde die SAKE von einer reinen Telefonbefragung auf eine Multi-Mode-Befragung (Internet- und Telefonbefragung) umgestellt, wobei der Schwerpunkt auf der Internetbefragung liegt. Darüber hinaus wurde der Fragebogen 2021 etwas angepasst, damit er den neuen Eurostat-Anforderungen entspricht. Aufgrund dieser Änderungen ergibt sich zwischen 2020 und 2021 ein Bruch in der Zeitreihe und die detaillierten Ergebnisse für 2021 können erst im Frühjahr 2023 veröffentlicht werden.
Je nach Dauer und Regelmässigkeit der zu Hause geleisteten Arbeitszeit lassen sich drei Kategorien von Telearbeit unterscheiden:
a) Entweder ist die Privatwohnung der «übliche» oder hauptsächliche Arbeitsort, d.h. mehr als die Hälfte der Arbeitszeit wird dort geleistet (ab 2021 der Ort, an dem die berufliche Tätigkeit in den letzten vier Wochen «am häufigsten» verrichtet wurde); oder
b) die Privatwohnung ist der zweite Arbeitsort, an dem weniger als Hälfte der Arbeit auf regelmässiger Basis geleistet wird; oder
c) die Privatwohnung ist nur ein gelegentlicher Arbeitsort, an dem die Person mindestens einmal innerhalb der letzten vier Wochen vor der Erhebung gearbeitet hat.
Bei jeder dieser drei Kategorien kann die Heimarbeit mit oder ohne Telearbeit stattfinden, je nachdem, ob Internet für die Arbeit genutzt wird oder nicht.
Da die SAKE nur Daten zur zu Hause geleisteten Telearbeit (Teleheimarbeit) erfasst, wird mobile Telearbeit, also Arbeit, die unterwegs oder an wechselnden Arbeitsorten über das Internet erledigt wird, nicht berücksichtigt und gehört somit nicht zum Analysebereich dieses Indikators.
Definitionen
Quellen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Wirtschaftsstrukur und -analysenEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 58 463 60 11
Montag–Freitag
10.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr