Teleheimarbeit

Tabellen

Methodologie

Der Begriff «Telearbeit» verweist auf neue Formen der Arbeitsorganisation, die darin bestehen, den Arbeitsplatz anhand der Möglichkeiten, die das Internet sowie die festen und mobilen Breitbandnetze bieten, flexibler zu gestalten.

Anhand der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) lässt sich nachvollziehen, ob sich der Ort, an dem Erwerbspersonen üblicherweise (mehr als 50% der Arbeitszeit) arbeiten, verändert. 2001, 2004 und jährlich seit 2013 lässt sich ermitteln, ob die Heimarbeit Telearbeit im engen Sinne ist oder nicht. Teleheimarbeit wird definiert als Arbeit in der Privatwohnung, bei der das Internet zum Datenaustausch mit dem Arbeit- oder Auftraggeber genutzt wird.

Der Arbeitsort bezieht sich grundsätzlich auf die «normale» Situation, das heisst ohne Einbezug der Covid-19-Pandemie. Es ist gut möglich, dass 2020 einige Personen den Arbeitsort während der Schutzmassnahmen gegen Covid-19 angegeben haben. Die Zeitreihe zwischen 2019 und 2020 könnte daher verfälscht sein. Im Jahr 2021 wurde die SAKE von einer reinen Telefonbefragung auf eine Multi-Mode-Befragung (Internet- und Telefonbefragung) umgestellt, wobei der Schwerpunkt auf der Internetbefragung liegt. Darüber hinaus wurde der Fragebogen 2021 etwas angepasst, damit er den neuen Eurostat-Anforderungen entspricht. Aufgrund dieser Änderungen ergibt sich zwischen 2020 und 2021 ein Bruch in der Zeitreihe und die detaillierten Ergebnisse für 2021 können erst im Frühjahr 2023 veröffentlicht werden.

Je nach Dauer und Regelmässigkeit der zu Hause geleisteten Arbeitszeit lassen sich drei Kategorien von Telearbeit unterscheiden:
a) Entweder ist die Privatwohnung der «übliche» oder hauptsächliche Arbeitsort, d.h. mehr als die Hälfte der Arbeitszeit wird dort geleistet (ab 2021 der Ort, an dem die berufliche Tätigkeit in den letzten vier Wochen «am häufigsten» verrichtet wurde); oder
b) die Privatwohnung ist der zweite Arbeitsort, an dem weniger als Hälfte der Arbeit auf regelmässiger Basis geleistet wird; oder
c) die Privatwohnung ist nur ein gelegentlicher Arbeitsort, an dem die Person mindestens einmal innerhalb der letzten vier Wochen vor der Erhebung gearbeitet hat.
Bei jeder dieser drei Kategorien kann die Heimarbeit mit oder ohne Telearbeit stattfinden, je nachdem, ob Internet für die Arbeit genutzt wird oder nicht.

Da die SAKE nur Daten zur zu Hause geleisteten Telearbeit (Teleheimarbeit) erfasst, wird mobile Telearbeit, also Arbeit, die unterwegs oder an wechselnden Arbeitsorten über das Internet erledigt wird, nicht berücksichtigt und gehört somit nicht zum Analysebereich dieses Indikators.

Definitionen

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