Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist, kann kostenlose Hilfe erhalten.
Die Leistungen umfassen die angemessene medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe in der Schweiz, die als Folge der Straftat notwendig geworden ist.
Das Opfer und seine Angehörigen haben Anspruch auf eine Genugtuung und/oder Entschädigung, wenn die Schwere der Beeinträchtigung es rechtfertigt.
Erfasst werden alle Personen, die als Opfer oder Angehörige Kontakt mit einer Opferhilfeberatungsstelle aufgenommen haben und die Berechtigte gemäss dem Opferhilfegesetz (OHG) oder dem Gesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) sind.