Entschädigungen und Genugtuungen

Die Opfer und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine Entschädigung für den erlittenen Schaden infolge Beeinträchtigung oder Tod des Opfers. Sie haben ebenfalls Anspruch auf eine Genugtuung, wenn die Schwere der Beeinträchtigung und die besonderen Umstände es rechtfertigen. Zuständig ist der Kanton, in welchem die Straftat begangen worden ist.

Kennzahlen zum Thema

Gesuchsteller nach Geschlecht, Alter und Nationalität

Entschädigung und Genugtuung der Opfer nach Geschlecht, Alter und Nationalität
  2021 2022
Total 1 018 1 080
Status der gesuchstellenden Person
Opfer 878 946
Angehörige(r) 62 57
Opfer und Angehörige(r) 10 11
Unbekannt 68 66
Geschlecht der Opfer
Männlich 337 409
Weiblich 681 664
Unbekannt 0 7
Alter der Opfer
Unter 10 Jahre 30 33
10-17 Jahre 114 97
18-29 Jahre 274 293
30-64 Jahre 497 571
Über 64 Jahre 45
51
Unbekannt 58 35
Nationalität der Opfer
Schweizer 491 551
Ausländer 346 376
Unbekannt 181 153
Stand der Datenbank: 10.05.2023
Quelle: BFS - Opferhilfestatistik (OHS)

Gesuche für Entschädigungen und Genugtuungen


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Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und Strafrecht
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

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https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/opferhilfe/entschaedigungen-genugtuungen.html